Betrugsverdacht
Bei der Überprüfung des Betrugsverdachtes geht es grundsätzlich um die Beantwortung von drei Fragen:
- Können die Schäden mit den Fahrzeugen oder Gegenständen - wie vorgetragen - verursacht worden sein?
- Passen die geltend gemachten Beschädigungen zu dem vorgetragenen Unfallablauf?
- Ist der geschilderte Ablauf technisch plausibel?
Es haben sich folgende Hauptgruppen herausgebildet:
Es wird versucht,
Es wird versucht,
- tatsächlich an den Fahrzeugen vorhandene Schäden (wie z. B. Vandalismusschäden) durch erfundene Schadenschilderung über die allgemeine Haftpflichtversicherung z. B. eines Bekannten regulieren zu lassen,
- bei durch einen Unfall entstandenen Beschädigungen das Schadenmaß durch Manipulationen auszuweiten,
- einen Unfall auszunutzen, um an dem Fahrzeug vorhandene Altschäden als unfallbedingte Schäden auszugeben,
- abgesprochene Unfälle vorzutäuschen oder zu verursachen
- unübersichtliche Verkehrssituationen bzw. Örtlichkeiten zum Provozieren eines Verkehrsunfalles auszunutzen.




