Betrugsverdacht


Bei der Überprüfung des Betrugsverdachtes geht es grundsätzlich um die Beantwortung von drei Fragen:
  1. Können die Schäden mit den Fahrzeugen oder Gegenständen - wie vorgetragen - verursacht worden sein?
  2. Passen die geltend gemachten Beschädigungen zu dem vorgetragenen Unfallablauf?
  3. Ist der geschilderte Ablauf technisch plausibel?
Bei diesen Unfällen wird das gesamte Spektrum von Straßenverkehrsunfällen sowie die Möglichkeit der Entstehung von Fahrzeugschäden abgedeckt.
Es haben sich folgende Hauptgruppen herausgebildet:
Es wird versucht,
  • tatsächlich an den Fahrzeugen vorhandene Schäden (wie z. B. Vandalismusschäden) durch erfundene Schadenschilderung über die allgemeine Haftpflichtversicherung z. B. eines Bekannten regulieren zu lassen,
  • bei durch einen Unfall entstandenen Beschädigungen das Schadenmaß durch Manipulationen auszuweiten,
  • einen Unfall auszunutzen, um an dem Fahrzeug vorhandene Altschäden als unfallbedingte Schäden auszugeben,
  • abgesprochene Unfälle vorzutäuschen oder zu verursachen
  • unübersichtliche Verkehrssituationen bzw. Örtlichkeiten zum Provozieren eines Verkehrsunfalles auszunutzen.


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