Beweissicherung


Im Auftrag von Gerichten werden Gutachten im Rahmen des Selbständigen Beweissicherungs-
verfahrens bzw. im Auftrag von Privatpersonen zur Beweissicherung erstellt.

In diesen Gutachten werden je nach erteiltem Auftrag Feststellungen zum Umfang, der Ursache und der Verantwortlichkeit der Schäden an dem Fahrzeug getroffen.
Die zu erwartenden Reparaturkosten und Reparaturmöglichkeiten sowie weitere relevante Werte, wie z. B. der Wiederbeschaffungswert oder der Restwert, können ermittelt werden.


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