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Warum sollte nie die gegnerische Versicherung nach dem Kfz-Unfall kontaktiert werden?

Vorsicht vor der Schadensteuerung der Kfz-Versicherung!

Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind: Immer erst den neutralen Kfz-Gutachter fragen

Warum sollte nie die gegnerische Kfz- Versicherung nach einem Unfall kontaktiert werden, wenn Sie am Unfall nicht schuld sind?

Die Schadensteuerung der Kfz-Versicherung nach einem Kfz-Unfall hat für den Geschädigten nur Nachteile. Diese Nachteile erkennt der Geschädigte mangels Erfahrung meistens erst wenn es zu spät ist. Im Nachhinein ist er zwar schlauer, die Fehler sind jedoch schon gemacht und nur in seltenen Fällen zu korrigieren. Sie sollten die Fehler von Beginn an vermeiden. Sprechen Sie mit uns!

Ein Wort vorab zur eigenen Kfz-Versicherung: Die eigene Kfz-Versicherung zu informieren, wenn der Gegner einen Schaden verursacht hat (fremdverschuldeter Schaden), wäre Zeitverschwendung. Sie ist nicht zuständig und kann auch nicht weiterhelfen. Der neutrale Kfz-Gutachter ist der richtige Ansprechpartner! Er ist eigentlich zuständig und kann objektiv weiterhelfen.

Wir beziehen uns auf die Praxis der Schadensteuerung durch die gegnerische Kfz-Versicherung nach einem Kfz-Unfall. Dies is für den Geschädigten nur nachteilig. Wir sprechen aus der Sicht des neutralen Kfz-Sachverständigen mit über 25 Jahren Erfahrung, der quasi alles schon gesehen hat. Hier sind einige Gründe aufgeführt, warum dies der Fall ist:

  1. Eigeninteressen der Kfz-Versicherung: Die gegnerische Kfz-Versicherung hat in der Regel ein eigenes Interesse daran, die Schadenssumme möglichst gering zu halten. Dies bedeutet, dass sie möglicherweise versuchen wird, den Schaden als weniger schwerwiegend darzustellen, die Haftung des Unfallgegners herunterzuspielen oder die Schadensregulierung zu verzögern. Dies kann für den Geschädigten bedeuten, dass er weniger Entschädigung erhält als erwartet.

  2. Unparteilichkeit: Die gegnerische Versicherung vertritt die Interessen ihres Kunden, also des Unfallgegners. Das bedeutet, dass sie nicht unbedingt im Interesse des Geschädigten handelt. Ein unabhängiger Ansatz zur Schadensregulierung, der die Interessen des Geschädigten berücksichtigt, kann daher vorteilhafter sein. Das wäre der sofortige Kontakt zum neutralen Kfz-Sachverständigen. Der Gutachter steht als neutrale Person zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger (= gegnerische Versicherung). Er muss die Interessen des Geschädigten maximal berücksichtigen, indem er ein Unfallgutachten erstellt und den Schaden dabei zu 100% im Gutachten abbildet, gleichzeitig aber auch die gegnerische Versicherung schützen, indem er keine Altschäden bzw. Vorschäden als neuen Schaden im Gutachten erfasst.

  3. Informationskontrolle: Wenn der Geschädigte zuerst die gegnerische Versicherung kontaktiert, kann dies bedeuten, dass er weniger Kontrolle über die Informationen hat, die an die Versicherung übermittelt werden. Dies könnte dazu führen, dass wichtige Details übersehen oder vernachlässigt werden. Er wird von geschulten Versicherungsmitarbeitern gesteuert. Es ist wichtig zu beachten, dass, wenn der Geschädigte sich entscheidet, nicht zuerst die gegnerische Versicherung zu kontaktieren, er mehr Kontrolle über den Schadensfall und die Informationen behalten wird. In diesem Fall kann er selbst die Werkstatt seiner Wahl auswählen und sicherstellen, dass alle wichtigen Details des Schadens angemessen erfasst werden. Dies wird es ihm ermöglichen, den Reparaturprozess und die Schadensabwicklung in eigener Regie zu führen, ohne von geschulten Versicherungsmitarbeitern gesteuert zu werden.

  4. Verzögerungen bei der Regulierung: Die gegnerische Versicherung könnte versuchen, die Schadensregulierung zu verzögern, um den Geschädigten unter Druck zu setzen und ihn zu einer schnellen Einigung zu bewegen. Dies könnte den Geschädigten benachteiligen, insbesondere wenn er dringend auf Entschädigung angewiesen ist.

Es ist daher stets ratsam, nach einem Unfall zuerst den neutralen Kfz-Gutachter aufzusuchen und zu informieren und sich rechtzeitig auch rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann dem Geschädigten dabei helfen, seine Rechte zu verstehen und sicherzustellen, dass er angemessen entschädigt wird, ohne dass er sich auf die Schadensteuerung der gegnerischen Versicherung verlassen muss. Die Kosten für den Anwalt sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen.

Bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung telefonieren, sprechen Sie mit uns.

Wir sind eine neutrale & unabhängige Kfz-Sachverständigenorganisation, die bundesweit tätig ist.

Sie erhalten von uns den Kostenvoranschlag oder das Unfallgutachten bundesweit. Je nachdem, was erforderlich ist.

Technische Beratung bundesweit durch unsere erfahrenen Kfz-Gutachter.

Bei Fragen rufen Sie unsere Zentrale an, bundesweit unter Tel. 069-95410180, Mo-Fr: 9-17 Uhr / Sa 11-19 Uhr / So 12-17 Uhr

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