Haftpflichtgutachten


Ihr Unfallgegner hat Schuld am Unfall


Bei Schadensfällen dieser Art haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, den Schaden mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen:

1. Fiktive Schadensabrechnung nach Gutachten des Kfz Sachverständigen

Wir erstellen für Ihr beschädigtes Fahrzeug ein Haftpflichtgutachten, auch Schadengutachten genannt.
Dadurch erfahren Sie den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug, die Schadenhöhe und die Wertminderung. Wir haben nachweislich keine Kooperation mit Versicherungen (s. Garantie). Hierbei kommt Ihnen zugute, dass wir garantiert als unabhängige und neutrale Kfz Sachverständige arbeiten und somit in der Lage sind, einen Unfallschaden zu 100% objektiv zu begutachten und das Unfallgutachten, das sog. Kfz Haftpflichtgutachten, unabhängig und neutral zu erstellen. Den Unfallschaden rechnen Sie auf Basis des von uns erstellten Gutachtens mit der gegnerischen Versicherung ab.
Anschließend können Sie das beschädigte Fahrzeug
  • in einer Fachwerkstatt reparieren
  • selbst reparieren
  • unrepariert lassen
  • verkaufen
  • usw.
Auch bei durchgeführter Reparatur in einer Fachwerkstatt sind Sie bei der "Abrechnung nach Sachverständigengutachten" nicht verpflichtet, der Versicherung die Reparaturkosten vorzulegen (BGH Urteil vom 06.04.1993, AZ: VI ZR 181/92).
Die Kosten für das Unfallgutachten - das sog. Kfz Haftpflichtgutachten - unserer Sachverständigen Frankfurt, Stuttgart und Berlin sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.

Sollten Sie neben einem Kfz Sachverständigen einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung beauftragt haben, sind auch diese Kosten von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Sachverständigen Frankfurt sowie unsere Sachverständigen Stuttgart und Berlin gerne zur Verfügung.

Hinweis: Laut BGB hat der Geschädigte nach einem Kfz-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind.

2. Abrechnung nach sofortiger Reparatur
 

In diesem Fall erstellt unser Sachverständiger Frankfurt oder Sachverständiger Stuttgart für Sie ein Schadengutachten für Ihr beschädigtes Fahrzeug, ein sog. Kfz Haftpflichtgutachten.
Anhand dieses Gutachtens wird der Schaden in einer Fachwerkstatt repariert. Die gegnerische Versicherung zahlt die Reparaturkosten in Höhe der ausgestellten Werkstattrechnung.
Mit dieser Art der Abrechnung wird sichergestellt, dass der unfallbedingte Schaden von der Werkstatt vollständig und fachgerecht repariert wird, nachdem er durch unseren KFZ Sachverständigen ermittelt wurde.
Die Kosten für das Unfallgutachten durch unseren Sachverständigen Frankfurt oder Sachverständigen Stuttgart sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.
Sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragt haben, sind auch diese Kosten gem. gültiger Rechtsprechung von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.

Hinweis: Laut BGB hat der Geschädigte nach einem Kfz-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind.



Das Original: Wenn Sie uns im Internet suchen, beachten Sie bitte, dass Sie bei Unfallgutachten Berlin nicht auf Wettbewerber treffen, die sich aus unfallgutachten24.de einen Vorteil zu verschaffen gedenken. Unfallgutachten Berlin wird von uns, wie auch Unfallgutachten Frankfurt und Unfallgutachten Stuttgart, ausschließlich durch unfallgutachten24.de abgedeckt und nicht durch unfallgutachten24-berlin oder Unfall-Gutachten24. Da wir deutschlandweit tätig sind, decken wir die Städte mit unfallgutachten24.de ab, also auch Unfallgutachten Berlin.

» Kontaktieren Sie unsere Sachverständigen Frankfurt oder einen unserer anderen KFZ Sachverständigen in Stuttgart bzw. Berlin.


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