Kaskogutachten
Ihre eigene Versicherung soll den Schaden regulieren (Teil- bzw. Vollkasko)
Sie haben einen Unfallschaden an Ihrem kaskoversicherten Fahrzeug (Vollkasko bzw. Teilkasko) und bei dem Schaden handelt es sich um einen
Aus diesem Grund ist Ihre Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen und z.B. das Unfallgutachten oder den Kostenvoranschlag bei einem kooperierenden KFZ-Sachverständigen Ihrer Versicherung erstellen lassen.
- selbstverschuldeten Unfall
- Fahrerflucht (Ihr Unfallgegner ist nicht bekannt)
- Elementarschaden (z.B. Hagelschaden)
- Einbruch
- Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
Aus diesem Grund ist Ihre Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen und z.B. das Unfallgutachten oder den Kostenvoranschlag bei einem kooperierenden KFZ-Sachverständigen Ihrer Versicherung erstellen lassen.
Unser Tipp: Fragen Sie Ihre Versicherung, ob Unfallgutachten24 als freies und unabhängiges Kfz Sachverständigen Büro das Kasko-Gutachten für Sie erstellen darf.
Wir garantieren unseren Kunden die Objektivität und Neutralität unserer Arbeit, indem wir keine Kooperationsverträge mit Versicherungen abschließen.
Für unsere Kfz Sachverständigen Frankfurt sowie Kfz Sachverständigen Stuttgart oder Berlin gilt daher: Volle Unabhängigkeit zum Wohle unserer Kunden!




