Rekonstruktion


Unfallrekonstruktionsgutachten werden von Gerichten, Staatsanwaltschaften, der Polizei und Versicherungsunternehmen in Auftrag gegeben.
Ziel ist es
  • den Unfallablauf nachzuvollziehen
  • die Kollisionsstellung der Fahrzeuge und den Kollisionsort zu rekonstruieren
  • die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu Beginn der Kollision zu bestimmen
  • Vermeidbarkeitsbetrachtungen durchzuführen
  • die Unfallschilderung plausibel nachzuvollziehen (Weg-/Zeitbetrachtung)
Dies geschieht anhand von technischen Anknüpfungstatsachen, die durch Auswertung von Prozess-, Ermittlungs- und Schadenakten gewonnen werden und ggf. durch die Besichtigung des Unfallortes, der unfallbeteiligten Fahrzeuge oder Gegenüberstellung der Fahrzeuge.
Die Analyse und Simulation des Unfalles erfolgt mittels rechnergestützter Programme. Damit hat die rechenintensive Vorwärts-Rechnung zur Analyse der Unfallabläufe die auch per Handrechnung durchzuführende Rückwärts-Rechnung – die Kollisionsgeschwindigkeit wird beginnend aus den Endstellungen zurückgerechnet bis ggf. zum Bremsausgangspunkt – weitgehend ersetzt.


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