Unfallersatzwagen
Sie hatten einen KFZ-Unfall und Ihr Fahrzeug ist beschädigt.
Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind (siehe Haftpflichtgutachten), steht Ihnen für die Ausfallzeit Ihres Fahrzeuges ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen) zu.
Die Kosten für das Ersatzfahrzeug werden von der Versicherung Ihres Unfallgegners übernommen.
Den Ersatzwagen können Sie bei jeder beliebigen Autovermietung mieten. Achten Sie aber darauf, dass die Autovermietung sofort Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung hält. Nur so gehen Sie sicher, dass nicht Sie selbst mit den Kosten für den Mietwagen belastet werden.
Auf Wunsch arrangiert Unfallgutachten24 ein Ersatzfahrzeug für Sie über eine zuverlässige und seriöse Autovermietung in Ihrer Nähe.




