Unfallservice

Unfall! Was tun?
Sie hatten einen Unfall an Ihrem Fahrzeug und sind nicht schuld am Unfall.
Setzen Sie sich umgehend mit einem unserer Kfz-Sachverständigen in Verbindung.Zur Umfang-Feststellung des Unfallschadens und der Schadenhöhe benötigen Sie unbedingt ein Unfallgutachten.
Unsere Sachverständigen Frankfurt bzw. Stuttgart oder Berlin erstellen für Sie das Gutachten zu Ihrem Unfall und reichen es anschliessend bei der gegnerischen Versicherung ein, damit der Unfallschaden schnell reguliert werden kann. Die Kosten für das Unfallgutachten übernimmt die gegnerische Versicherung!
Sollte Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher sein, kommen wir zur Schadensaufnahme auch zu Ihnen nach Hause.
Bei Bedarf arrangieren wir für Sie ein Unfall-Ersatzfahrzeug.
Wichtige Details - Informationen für den Geschädigten bei einem Unfallschaden:
- Freie Wahl des Sachverständigen
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Unfallgutachten sind erstattungspflichtig, d.h. die gegnerische Versicherung muss diese Kosten übernehmen, mit Ausnahme von Bagatellschäden (Schäden kleiner als 700 EUR). - Beweissicherung
Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Diese Analyse nehmen unsere Sachverständigen Frankfurt bzw. Stuttgart oder Berlin auch gerne bei Ihnen vor Ort vor. - Schadenshöhe
Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Unsere Kfz-Sachverständigen berechnen die Schadenshöhe unabhängig, neutral und objektiv – garantiert! - Wertminderung
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel nur durch ein Gutachten belegt werden. Unsere Kfz Sachverständigen Frankfurt, Stuttgart oder Berlin ermitteln in einer fachgerechten Fahrzeugbewertung die Ihnen entstandene Wertminderung. - Streit um Schadenshergang
Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang des Schadens wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt. Objektive Kfz-Sachverständige können hier zur Klärung beitragen. - Abrechnung nach Gutachten
Dem Geschädigten steht es frei sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner (bzw. dessen Versicherung) auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens (Unfallgutachtens) erstatten zu lassen. Dies ist die sogenannte fiktive Abrechnung, bei welcher der durch den Kfz-Sachverständigen ermittelte Schaden entscheidend ist. Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkosten vorzulegen (siehe u.a. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.04.1993 AZ: VI ZR 181/92).
- Nutzungsausfall
Durch das Unfallgutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche aus Ihrem Unfallschaden bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können. - Vor- und Altschäden
Einwände des Schädigers bezogen auf den Unfall, z.B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden. - Verkauf des reparierten Unfall-Fahrzeuges
Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Unfallgutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden. Zusätzlich kann sich in diesem Fall eine Fahrzeugbewertung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auszahlen. - Hilfe durch einen Rechtsanwalt
Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte und achten Sie auf eine vollständige und schnelle Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein. Die zur Regulierung berechtigter Schadenersatzansprüche anfallenden Rechtsanwaltskosten müssen von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden. Sie sollten im eigenen Interesse immer einen Rechtsanwalt einschalten, wenn die Schuldfrage bei Ihrem Unfallschaden nicht genau geklärt ist oder Personenschäden eingetreten sind. - Kostenpauschale
In jedem Fall steht Ihnen bei einem Haftpflichtschaden eine sog. Kostenpauschale (für Telefonate usw.) in Höhe von EUR 25,00 zu.




