Sollten Sie nach einem Unfall keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, können Sie während der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer für Ihr Fahrzeug eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen. Diesen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung können Sie geltend machen, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrfunktionstüchtig (nicht mehr verkehrssicher) ist oder Ihr Kfz einen Totalschaden aufzeigt. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird von unserem UNFALLGUTACHTEN24 Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter kalkuliert.
Sollte Ihr Kfz älter sein als 5 Jahre, wird in der Regel die Kfz Nutzungsentschädigung eine Gruppe herabgestuft.
Die zu kalkulierenden Höhen der Entschädigungs-
beträge der Nutzungsausfallentschädigung richten sich nach einer Tabelle, die in verschiedene Gruppen (A bis L) unterteilt ist. Die in die Gruppe A eingestuften Fahrzeuge sind in der Regel Kleinfahrzeuge, die in L eingestuften PKWs sind in der Regel die Luxus-
fahrzeuge.