Biomechanische Gutachten

Ist die Art der Entstehung von Verletzungen von Bedeutung, ist ein Biomechanisches Gutachten erforderlich. Mit verschiedenen Grundannahmen kann ein unterschiedliches Verletzungspotential abgeschätzt werden – z.B. die Frage "Was wäre passiert, wenn das Fahrzeug den Fußgänger mit einer anderen Geschwindigkeit angefahren hätte?" Beispiel Bild links. Oder die Frage "Passt der medizinische Befund zum Fahrzeugschaden?". Oft sieht der Unfallschaden am Fahrzeug (technischer Schaden) harmlos aus, der körperliche Schaden (HWS, Schmerzen usw.) ist jedoch größer und die gegnerische Versicherung zweifelt alles an.

Die biomechanische Beurteilung analysiert und bewertet die technischen Angaben bezogen auf das Fahrzeug und die ärztlichen Atteste über die Beschwerden und Befunde und stellt einen Zusammenhang her. Der Zusammenhang zwischen Ereignis und Befunden wird beurteilt und dadurch ein Beitrag zur Klärung von Kausalitätsfragen geleistet. Dabei können auch in interdisziplinärer Zusammenarbeit von spezialisierten Medizinern und Ingenieuren individuelle Besonderheiten der betroffenen Person (z.B. geometrische Verhältnisse, Alter, Vorschäden, Tragen des Sicherheitsgurtes, etc.) einbezogen werden.

Biomechanische Gutachten befassen sich im Wesentlichen mit den Belastungen und Bewegungen, die Fahrzeuginsassen in Folge von Verkehrsunfällen erfahren. Der Unfallanalytiker ermittelt die Belastungskenngrößen, die im vorliegenden Unfallgeschehen herrschten. Wir ermitteln die Geschwindigkeitsänderung und die Karosseriebeschleunigung.

Darauf aufbauend kann der Mediziner die Verletzungswahrscheinlichkeit in Folge des analysierten Unfallablaufes, der Sitzposition und der physiologischen Besonderheiten des Insassen beurteilen.

Ein Schwerpunkt der biomechanischen Gutachten beschäftigt sich mit der Verletzung der Halswirbelsäule, dem so genannten HWS-Trauma oder der HWS-Distorsion. Hierbei ist auffallend, dass Fahrzeuginsassen über Beschwerden der Halswirbelsäule im Zuge eines Verkehrsunfalles klagen, obwohl die Beschädigungen an den unfallbeteiligten Fahrzeugen im so genannten Bagatellschadenbereich liegen.

Es kann aus den Fahrzeugschäden und der Anstoßkonstellation der Fahrzeuge die biomechanische Belastung des Insassen berechnet werden. Der entscheidende Wert hierbei ist die Geschwindigkeitsänderung während der Kollision, und nicht die absoluten Geschwindigkeiten der Fahrzeuge. Durch den Vergleich der Einzelfallergebnisse mit Ergebnissen von Versuchsreihen kann eine Aussage getroffen werden zu der Wahrscheinlichkeit des Eintrittes einer HWS-Verletzung.

Bei schwereren Verkehrsunfällen ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen dem technischen und dem medizinischen Sachverständigen notwendig, da es bei Unfällen mit einer größeren Unfallschwere keine Versuchsreihen gibt.

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