Fahrzeugbewertung

KFZ WERTGUTACHTEN


Im Auftrag von Unternehmen, Privatpersonen, Gerichten sowie Behörden ermitteln wir sachverständigenseits den Wert von Fahrzeugen. Die Fahrzeugbewertung erfolgt nach anerkannten Bewertungskriterien mittes DAT Kalkulationssoftware. Je nach Wunsch unseres Auftraggebers werden folgende Werte des Fahrzeugs ermittelt:

  • Wiederbeschaffungswert
  • Zeitwert
  • Händlereinkaufswert
  • Händlerverkaufswert

Im Auftrag von Banken und Leasingunternehmen ermitteln wir den Fahrzeugwert nach Ablauf von Leasing- bzw. Finanzierungsverträgen.
Im Auftrag von Kommunalunternehmen bewerten wir Sonderfahrzeuge zur Grundlage von Versteigerungen.

 

ELEKTROFAHRZEUGE

Bei Elektrofahrzeugen ist der Zustand der Batterie entscheidend. Mit dem Batterietest unseres Kooperationspartners ermitteln wir den Gesundheitszustand der Antriebsbatterie Ihres Elektroautos oder Plug-in-Hybridautos. Als Ergebnis erhalten Sie das Batteriezertifikat ausgestellt von unsererem Kooperationspartner.

FAHRZEUGBEWERTUNG

BETRIEBLICHER PKW (GESCHÄFTSWAGEN)

NACHWEIS FÜR DAS FINANZAMT

Sie möchten einen geschäftlich genutzten PKW / LKW / Transporter usw. verkaufen oder privat entnehmen?

Verkauf:
Beim Verkauf des betrieblichen Pkw müssen Sie den Erlös als Einnahme buchen, den eventuell noch vorhandenen Restbuchwert als Ausgabe.

Privatentnahme:
Wenn Sie das Fahrzeug privat entnehmen, beispielsweise Ihrer Tochter schenken, müssen Sie den aktuellen Wert des Pkw als fiktive Einnahme ansetzen.

Bei einer Entnahme oder auch beim Verkauf an nahe Angehörige unterstellt das Finanzamt häufig, dass der von Ihnen angesetzte Wert zu niedrig ist. Lassen Sie sich daher am besten von unserer UNFALLGUTACHTEN24 Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe eine Fahrzeugbewertung (Wertgutachten, d.h. Kfz-Gutachten über den Wert des Pkw, Lkw usw.) zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Entnahme anfertigen und zwar bevor Sie das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen entnehmen.

Mit dieser Fahrzeugbewertung durch einen Kfz-Sachverständigen der UNFALLGUTACHTEN24 AG erbringen Sie dem Finanzamt den Nachweis über den Fahrzeugwert, damit die steuerliche Anerkennung problemlos erfolgen kann. Ihr UNFALLGUTACHTEN24 Kfz Sachverständiger schützt Sie somit vor der Willkür eines Finanzbeamten, wenn es um die Wertfestlegung Ihres Fahrzeuges geht.

Jeder Kfz-Sachverständige der UNFALLGUTACHTEN24 AG erstellt für Sie deutschlandweit eine Fahrzeugbewertung bzw. ein Wertgutachten zu einem vorher vereinbarten Festpreis.
Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben oder möchten gerne ein Angebot einholen, wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Zentrale der UNFALLGUTACHTEN24 AG in Frankfurt oder direkt an unseren Kfz Sachverständigen in Ihrer Nähe.

Hinweis: Die oben genannte Empfehlung bzgl. Wertgutachten / Fahrzeugbewertung können Sie ausführlich in Steuerfachbüchern nachlesen!

 

PRIVATER PKW

ERMITTLUNG DES AKTUELLEN FAHRZEUGWERTES

Sie möchten ein Fahrzeug verkaufen bzw. kaufen und kennen nicht den Marktwert?

Wir ermitteln für Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges zu einem vorher vereinbarten Festpreis.

Hinweis: Sollten Sie Ihren privaten PKW verkaufen möchten, stehen wir Ihnen gerne mit einigen Tipps zur Seite.

Wenn Sie sich für die Erstellung einer Fahrzeugbewertung durch unsere Kfz-Sachverständigen interessieren, kontaktieren Sie telefonisch oder per E-Mail die Zentrale der UNFALLGUTACHTEN24 AG in Frankfurt oder direkt unseren Kfz Gutachter in Ihrer Nähe.