MERKANTILER MINDERWERT

Merkantile Wertminderung (Wertminderung) bedeutet beim KFZ-Unfallschaden, der Wert Ihres Fahrzeuges am örtlichen Markt hat sich durch den Unfallschaden verkleinert. Der merkantile Minderwert ist eine Wertminderung des Fahrzeuges, der beispielsweise auch nach einer unfallbedingten Reparatur dadurch entsteht, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr in den Zustand hergestellt werden kann, den es vor dem Unfallereignis hatte.

Wichtig zu wissen, es kommt bei der merkantilen Wertminderung nicht darauf an, dass die tatsächlichen Schäden vollends beseitigt worden sind. Selbst wenn Ihr Unfallfahrzeug unrepariert bleibt, steht Ihnen die merkantile Wertminderung zu.

Hintergrund dieser Betrachtung ist die Tatsache: Zwei absolut identische Fahrzeuge, z.B. bei einer Gebrauchtwagenausstellung, erzielen unterschiedliche Preise am Markt nur aufgrund der Gegebenheit, dass das eine unfallfrei und das andere vormals unfallbeschädigt war. Die Differenz beider Fahrzeuge spiegelt sich in der merkantilen Wertminderung wider.

Die Überprüfung zur Höhe der Wertminderung übernimmt Ihr zuständiger Kfz Sachverständiger / Kfz Gutachter von UNFALLGUTACHTEN24. Die Regel, die leider immer noch viele Kfz-Gutachter in Deutschland als Faustformel verwenden, ein BGH Urteil aus den 60er Jahren, ist längst überholt und zwar: Wertminderung bei Fahrzeugen nur bis maximal 100.000 km und nicht älter als 5 Jahre! Dass diese Regel längst überholt ist, wollen die Kfz-Versicherer nicht hören und die Kfz-Gutachter, die diese Faustformel immer noch anwenden, müssen sich vorwerfen lassen, Kooperationspartner von Versicherungen zu sein (absichtlich blind-taub-stumm) oder ggf. tatsächlich ahnungslos und unqualifiziert.

Heutzutage gilt auch bei Fahrzeugen mit einem Alter von mehr als 10 Jahren und deutlich mehr als 100.000 km ein Anspruch auf merkantile Wertminderung. Das liegt im Wesentlichen daran, dass eine wesentlich höhere Lebensdauer und Laufleistung von modernen Fahrzeugen erbracht wird als noch vor 40 Jahren.

Der 100% MERKANTILE MINDERWERT wird durch Ihren Kfz-Sachverständigen von UNFALLGUTACHTEN24 ermittelt und zwar objektiv, neutral und unabhängig gem. höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Der Wertminerung steht im Kfz Gutachten von UNFALLGUTACHTEN24, garantiert! In einem Kostenvoranschlag steht keine Wertminderung!

… und wenn Sie sich wundern, dass in Ihrem Kfz-Gutachten keine Wertminderung oder nur eine sehr geringe Wertminderung dokumentiert ist, dann haben Sie mit Sicherheit kein Gutachten von UNFALLGUTACHTEN24 sondern z.B. ein Gutachten eines Kooperationspartners der Versicherer oder . . .


8 FRAGEN UND ANTWORTEN

  1. Wozu braucht man überhaupt einen KFZ-Sachverständigen?
  2. Wer kommt für die Kosten des KFZ-Gutachters auf?
  3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

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