Unfallgutachten • Kfz-Gutachten

KFZ-HAFTPFLICHT-GUTACHTEN (GEGNER IST SCHULD)

Bei Schadensfällen dieser Art haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, den Schaden mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen:

1. Fiktive Schadenabrechnung (Abrechnung nach Gutachten) - mit dem Kfz-Gutachten unseres UNFALLGUTACHTEN24 Kfz Sachverständigen

Wir erstellen für Ihr beschädigtes Fahrzeug ein sog. Haftpflichtgutachten, auch Schadengutachten, Unfallgutachten oder Kfz-Gutachten genannt.
Dadurch erfahren Sie den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug, d.h. die Schadenhöhe, die Wertminderung, den Restwert, den Nutzungsausfall und die für die Reparatur erforderlichen Arbeitstage.

Wir haben nachweislich keine Kooperation mit Versicherungen (s. Garantie). Hierbei kommt Ihnen zugute, dass wir garantiert als unabhängige, objektive und neutrale Kfz Sachverständige (nur Ingenieure & Meister) weisungsfrei arbeiten und somit in der Lage sind, einen Unfallschaden zu 100% objektiv zu begutachten und das Unfallgutachten unabhängig und neutral zu erstellen. Den Unfallschaden rechnen Sie auf Basis des von uns erstellten Kfz-Gutachtens mit der gegnerischen Versicherung ab. Die technische Unterstützung hierbei erhalten Sie von uns kostenfrei. Natürlich versendet unser Kfz-Sachverständiger Ihr Gutachten an die Versicherung, an Sie und auch an Ihren Rechtsanwalt.
Anschließend können Sie das beschädigte Fahrzeug

  • in einer Fachwerkstatt reparieren
  • selbst reparieren
  • unrepariert lassen
  • verkaufen
  • usw.

Auch bei durchgeführter Reparatur in einer Fachwerkstatt sind Sie bei der "Abrechnung nach Sachverständigengutachten" nicht verpflichtet, der Versicherung die Reparaturkosten vorzulegen (BGH Urteil vom 06.04.1993, AZ: VI ZR 181/92).
Die Kosten für das Unfallgutachten - das sog. Kfz Haftpflichtgutachten - unserer Kfz Sachverständigen sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Das gilt deutschlandweit für alle Gutachten-Prüfstellen von UNFALLGUTACHTEN24 und die dort zuständigen Kfz-Gutachter.

Sollten Sie neben unserem Kfz Sachverständigen bzw. Kfz-Gutachter einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung beauftragt haben, sind auch diese Rechtsanwalts-Kosten von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.
Bei Fragen steht Ihnen die Zentrale der UNFALLGUTACHTEN24 AG in Frankfurt gerne zur Verfügung sowie jeder Kfz Gutachter der UNFALLGUTACHTEN24 AG deutschlandweit.

Hinweis: Laut §249 BGB hat der Geschädigte nach einem Kfz-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind.

2. Abrechnung mit Rechnung (durchgeführte Reparatur)

In diesem Fall erstellt unser Kfz Sachverständiger in Ihrer Nähe für Sie ein Schadengutachten für Ihr beschädigtes Fahrzeug, ein sog. Kfz Haftpflichtgutachten.
Anhand dieses Kfz-Gutachtens wird der Schaden in einer Fachwerkstatt repariert. Die gegnerische Versicherung zahlt die Reparaturkosten in Höhe der ausgestellten Werkstattrechnung.
Mit dieser Art der Abrechnung wird sichergestellt, dass der unfallbedingte Schaden von der Werkstatt vollständig und fachgerecht repariert wird, nachdem er durch unseren KFZ Sachverständigen ermittelt wurde.
Die Kosten für das Unfallgutachten bzw. Kfz-Gutachten durch unseren Kfz Sachverständigen sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Das gilt deutschlandweit.
Sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragt haben, sind auch die Kosten für den Rechtsanwalt gem. gültiger Rechtsprechung von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.

 

Hinweis: Laut BGB hat der Geschädigte nach einem Kfz Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind. §249BGB.

Kaskogutachten (selbst schuld)

Ihre eigene Versicherung soll den Schaden regulieren (Teil- bzw. Vollkasko)

Sie haben einen Unfallschaden an Ihrem kaskoversicherten Fahrzeug (Vollkasko bzw. Teilkasko) und bei dem Schaden handelt es sich um einen

  • selbstverschuldeten Unfall
  • Fahrerflucht (Ihr Unfallgegner ist nicht bekannt)
  • Elementarschaden (z.B. Hagelschaden, Sturmschaden, Überschwemmung)
  • Einbruch
  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.

In solchen Fällen informieren Sie zuerst Ihre Versicherung, bevor Sie einen KFZ Sachverständigen beauftragen. Bei Kaskoschäden zahlt Ihre eigene Versicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Aus diesem Grund ist Ihre Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen und z.B. das Unfallgutachten oder den Kostenvoranschlag bei einem mit Ihrer Versicherung kooperierenden KFZ-Sachverständigen erstellen lassen.

Unser Tipp: Kommen Sie mit Ihrem Kasko-Gutachten zur kostenlosen Prüfung zu uns. Wir sagen Ihnen, welcher Betrag in Ihrem Kfz Gutachten oder Kostenvoranschlag fehlt und zwar kostenfrei!

Die UNFALLGUTACHTEN24 AG garantiert unseren Kunden die Objektivität und Neutralität unserer Arbeit. Keiner unserer Kfz-Gutachter hat Kooperationsverträge mit Kfz Versicherungen oder arbeitet für Kfz Versicherungen.
Für unsere Kfz Sachverständigen gilt deutschlandweit: Volle Unabhängigkeit zum Wohle unserer Kunden!

Wichtig: Sie haben mehrere Möglichkeiten gegen Ihre Kaskoversicherung vorzugehen und sich den fehlenden Betrag erstatten zu lassen. Fragen Sie uns.