Die Überprüfung zur Höhe der Wertminderung übernimmt Ihr zuständiger Kfz Sachverständige / Kfz Gutachter von UNFALLGUTACHTEN24. Die Regel, die leider immer noch viele Kfz-Gutachter in Deutschland als Faustformel verwenden, ein BGH Urteil aus den 60er Jahren, ist längst überholt: Wertminderung bei Fahrzeugen nur bis maximal 100.000 km und nicht älter als 5 Jahre! Dass diese Regel überholt ist, wollen die Versicherer nicht hören und die Kfz-Sachverständigen, die diese Faustformel immer noch anwenden, müssen sich vorwerfen lassen, Kooperationspartner von Versicherungen zu sein (absichtlich blind-taub-stumm) oder ggf. tatsächlich ahnungslos und unqualifiziert.
Heutzutage gilt auch bei Fahrzeugen mit einem Alter von mehr als 10 Jahren und deutlich mehr als 100.000 km ein Anspruch auf merkantile Wertminderung. Das liegt im Wesentlichen daran, dass eine wesentlich höhere Lebensdauer und Laufleistung von modernen Fahrzeugen erbracht wird als noch vor 40 Jahren.
Der 100% MERKANTILE MINDERWERT wird durch Ihren Kfz-Sachverständigen von UNFALLGUTACHTEN24 ermittelt und zwar objektiv, neutral und unabhängig. Der merkantile Minderwert steht im Kfz Gutachten von UNFALLGUTACHTEN24, garantiert! In einem Kostenvoranschlag steht kein merkantiler Minderwert!
… und wenn Sie sich wundern, dass Sie keinen oder nur einen lausigen merkantilen Minderwert erhalten haben, dann …
… und wenn Ihr Kfz-Sachverständiger ein Kooperationspartner der gegnerischen Versicherung ist (einen sog. Rahmenvertrag hat **), wie z.B. die DEKRA mit der HUK-COBURG Versicherung, dann …
** uns liegt ein DEKRA Schreiben von der DEKRA Zentrale Stuttgart zum Rahmenvertrag mit der HUK-COBURG Versicherung vor und kann bei uns eingesehen werden