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GUTACHTEN oder KOSTENVORANSCHLAG

beim Kfz-Unfall: Das Gutachten!

Kostenvoranschlag oder Gutachten? Immer das Gutachten, bis auf ganz wenige Ausnahmen. Das ist die richtige Entscheidung beim fremdverschuldeten Unfallschaden. Die gegnerische Versicherung wünscht den Kostenvoranschlag, Sie jedoch sollten das Gutachten beauftragen, um keine Nachteile zu haben. Der Laie kennt den Unterschied nicht, der Kfz-Sachverständige schon.

• Bevor Sie einen Fehler machen: Überlassen Sie Ihre Entscheidung dem Kfz-Sachverständigen, ob er einen Kostenvoranschlag oder ein Unfallgutachten erstellt. Er ist neutral, unabhängig und weisungsfrei, wenn er nicht von der gegnerischen Versicherung geschickt wird, sondern von Ihnen selbst ausgewählt wird. Bereits aus Gründen der Beweissicherung benötigen Sie grundsätzlich ein Unfall-Gutachten. Beim Wirtschaftlichen Totalschaden ist ein Gutachten zwingend erforderlich. Unsere Kfz-Gutachter können beides - Kostenvoranschlag und Gutachten - und entscheiden, was für Ihren Fall das richtige ist. So sind Sie stets auf der sicheren Seite.

Kfz-Sachverständigen auswählen: Sie haben die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen beim fremdverschuldeten Unfallschaden. Die Kosten sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger (Ingenieur, Meister) mit langjähriger Erfahrung und der nötigen Kompetenz kann schnell abschätzen, was für den Geschädigten am besten ist. Diese Kfz-Sachverständigen wissen was zu tun ist, damit ein Geschädigter keine Nachteile hat. Sie haben auch die freie Wahl des Rechtsanwalts, der für Sie die Schadenregulierung vornimmt. Auch die Kosten des Anwalts sind von der gegnerischen Kfz-Versicherung zu zahlen.

Unsere Kfz-Sachverständigen sind bundesweit tätig: Garantiert erfahrene Ingenieure & Meister. Einfach die gewünschte PLZ eingeben und schon wird Ihnen geholfen. LINK zur PLZ Eingabe

Bei der Bezeichnung Kfz-Sachverständiger handelt es sich um keinen geschützten Begriff. Folglich kann jeder diesen Begriff verwenden und sich ohne abgeschlossene Meister-Ausbildung oder absolviertes Studium „Kfz-Sachverständiger“ bzw. "Kfz-Gutachter" nennen. Hier zeigt sich, dass es nicht einfach ist einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen zu finden. Das ist der Grund, warum wir vor vielen Jahren die Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG gegründet haben, damit unsere Kunden nach einem Unfall die GARANTIE haben immer einen der besten Kfz-Gutachter in Deutschland vor sich zu haben, dem sie vertrauen können.

• Tipp: Achten Sie darauf, dass der von Ihnen beauftragte Kfz-Sachverständige Ingenieur oder Meister ist. Das ist u.E. die Mindestvoraussetzung, um sich Kfz-Sachverständiger zu nennen.

• GARANTIE-VERSPRECHEN: Kein Kfz-Sachverständiger von UNFALLGUTACHTEN24 AG wird Ihnen ein Gutachten erstellen, wenn nur ein Kostenvoranschlag ausreichend wäre. Diese strengen Vorgaben unserer Sachverständigenorganisation sind bundesweit gültig.

• UNTERSCHIED KOSTENVORANSCHLAG zu GUTACHTEN: Die Unterschiede zwischen einem Kostenvorschlag und einem Gutachten sind gravierend. Für die Geschädigten gilt grundsätzlich, der Kostenvoranschlag hat nur Nachteile beim Kfz-Unfall. Deswegen ist das Unfallgutachten immer die bessere Wahl, erst recht wenn der Fall später noch vor Gericht verhandelt werden sollte. Bei Elektroautos sind die Nachteile vom Kostenvoranschlag noch viel größer. Der Unfall-Batterie-Test wird nur beim Gutachten durchgeführt, nicht beim Kostenvoranschlag. Das Testergebnis ist Bestandteil des Gutachtens und fehlt somit beim Kostenvoranschlag.

Beispiel 1: Im Kostenvoranschlag ist keine Wertminderung ausgewiesen. Grundsätzlich mindert jeder Unfall an Ihrem Fahrzeug den Wert des Fahrzeuges. Wer möchte schon ein Unfallauto kaufen?! Und schon gar nicht ein Unfallauto mit 2 oder 3 oder sogar mehr Unfällen. Fazit: Beim Kostenvoranschlag fehlt immer die Wertminderung. Beim Verkauf des Fahrzeuges müssen Sie jedoch dem Käufer den Unfall offenbaren (!) und der Käufer wird natürlich aufgrund des Unfalls einen Nachlass beim Kaufpreis fordern, den Sie von der Versicherung beim Kostenvoranschlag nicht als Wertminderung erhalten haben!

Beispiel 2 (Elektroauto/Hybrid-Fahrzeug): Beim Kostenvoranschlag führen wir keinen UNFALL-BATTERIE-TEST (SoH-Test) durch, nur beim Gutachten. Auf die Batterieüberprüfung sollten Sie jedoch nicht verzichten. Sie werden beim Verkauf des Fahrzeuges die Fragen der potentiellen Käufer zum Batteriezustand nicht beantworten können, ob die Antriebsbatterie durch den Unfall geschädigt wurde.

Beispiel 3 (Oldtimer Unfall): Hier gibt er nur eine Empfehlung: Immer zum Kfz-Sachverständigen! Der Gutachter sollte Erfahrung mit Oldtimern haben. Das erkennt man z.B. daran, dass er CLASSIC-ANALYTICS PARTNER ist und in der Lage, den Schaden am Oldtimer und auch Youngtimer entsprechend zu bewerten und den tatsächlichen Schaden im Gutachten zu beziffern. Die UNFALLGUTACHTEN24 AG ist Classic-Analytics-Partner.

Fazit: Der Kostenvoranschlag sieht aus wie die Rechnung einer Reparatur und ist lediglich eine Schätzung zur Höhe der Reparaturkosten. Die Vorgaben der Hersteller zur Reparatur müssen im Kostenvoranschlag nicht zugrunde gelegt werden. Jeder Betrieb kalkuliert und repariert, wie er es für richtig und erforderlich erachtet. Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich und nicht detailliert wie ein Gutachten. Kfz-Versicherer wünschen zwar immer einen Kostenvoranschlag, müssen diesen aber für die Schadenregulierung nicht anerkennen. Das erleben wir oft. Die Geschädigten vertrauen der gegnerischen Versicherung, investieren Zeit und Geld, um einen Kostenvoranschlag einzuholen, der dann von der Versicherung aus diversen Gründen nicht akzeptiert wird. Anschließend kommen sie zu uns, wir erstellen das Unfallgutachten und der Schaden wird reguliert. Unsere interne Auswertung hat ergeben, dass der Schaden im Gutachten stets höher war als im Kostenvoranschlag. Die Erklärung hierfür ist jedem Kfz-Sachverständigen klar, jedoch nicht dem Laien. Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Fehler machen. Oft ist im Internet zu lesen, dass bis 750 € Kostenvoranschläge einzuholen sind und erst über diesem Betrag ein Gutachten. Das können wir so nicht allgemeingültig bestätigen, zumal die Grenze zum Teil auf über 1.000 € gestiegen ist und auch unter 750 € Gutachten erstellt werden können. Deswegen der Hinweis: Lassen Sie den Kfz-Sachverständigen entscheiden, ob es ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten wird.

• Hinweis: Die Kosten für den Kostenvoranschlag oder das Unfallgutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen, wenn Sie nicht schuld am Unfall sind. Den Kostenvoranschlag müssen Sie stets sofort bezahlen und somit in Vorleistung gehen. Beim Unfallgutachten müssen Sie nicht in Vorleistung gehen, da benötigen wir von Ihnen nur Ihre Unterschrift auf unserer Abtretungserklärung und lassen uns unser Gutachten-Honorar von der gegnerischen Kfz-Versicherung bezahlen.

Sie erhalten von uns Kostenvoranschläge oder Unfallgutachten bundesweit.

Bei Fragen rufen Sie unsere Zentrale an, bundesweit unter Tel. 069-95410180, Mo-Fr: 9-17 Uhr / Sa 11-19 Uhr / So 12-17 Uhr

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