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Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen nach einem unverschuldeten Autounfall?
Wer zahlt den Mietwagen nach einem Unfall?
Wann Sie Anspruch auf einen Unfallersatzwagen haben – und wie Sie ihn richtig durchsetzen

Anspruch auf Mietwagen nach einem unverschuldeten Unfall – Ihre Rechte einfach erklärt
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, haben Sie als Geschädigter umfassende Rechte – darunter auch den Anspruch auf einen Mietwagen, den sogenannten Unfallersatzwagen. Doch wie lange dürfen Sie diesen nutzen? Wer übernimmt die Kosten? Und worauf sollten Sie achten?
Wir von Unfallgutachten24.de geben Ihnen einen klaren Überblick.
Die Rechtslage: Die gegnerische Versicherung muss zahlen
Tragen Sie keine Schuld am Unfall, ist die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, sämtliche unfallbedingten Kosten zu ersetzen. Dazu zählen:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- und Kosten für einen Mietwagen – sofern Sie nachweislich auf ein Auto angewiesen sind.
Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Mietwagen
Die Versicherung übernimmt die Mietwagenkosten nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Unverschuldeter Unfall: Sie sind am Unfall nicht (mit)verantwortlich.
- Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit: Sie benötigen das Fahrzeug – z. B. für Beruf, Familie oder Einkäufe.
- Ausfallzeit: Ihr eigenes Fahrzeug ist nicht fahrbereit oder verkehrsunsicher – der Zeitraum wird im Gutachten festgehalten.
Hinweis: Ein neutraler, unabhängiger Kfz-Gutachter legt den Zeitraum der Reparatur oder Wiederbeschaffung verbindlich fest – das ist entscheidend für die Dauer Ihres Mietwagenanspruchs.
Wie lange dürfen Sie den Mietwagen nutzen?
Die Dauer richtet sich nach der Art des Schadens:
- Bei Reparatur: Für die vollständige Reparaturdauer.
- Bei Totalschaden: Für die sogenannte Wiederbeschaffungszeit, meist bis zu 14 Tage ab Gutachtendatum.
Was ist mit der Zeit bis zur Gutachtenerstellung? – Auch dieser Zeitraum kann relevant sein. Ihr neutraler Gutachter klärt das individuell.
Vorsicht bei der Wahl der Mietwagenklasse
Die Versicherung zahlt nur für ein Fahrzeug, das der Klasse Ihres beschädigten Wagens entspricht. Wer ohne Rücksprache ein höherklassiges Modell wählt, muss mit einer Kürzung oder Ablehnung der Erstattung rechnen.
Lassen Sie sich daher vorher von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen oder Fachanwalt beraten – so gehen Sie auf Nummer sicher.
Alternative zum Mietwagen: Nutzungsausfallentschädigung
Falls Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Die Höhe ist abhängig vom Fahrzeugtyp und wird vom Gutachter in Ihrem Unfallgutachten festgelegt – meist zwischen 20 und 100 € pro Tag.
Unser Tipp: Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen
Ein neutraler, zertifizierter Kfz-Gutachter ist Ihr wichtigster Partner nach einem unverschuldeten Unfall. Er dokumentiert den Schaden objektiv und sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche – auch auf einen Mietwagen – rechtssicher durchgesetzt werden können.
Wir von Unfallgutachten24.de stehen Ihnen deutschlandweit zur Seite – schnell, zuverlässig und kostenlos.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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