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HECKSCHADEN • Kfz-Unfall • Was tun?

Verdeckte Schäden beim Heckschaden • Unbedingt zum qualifizierten Kfz-Gutachter mit Hebebühne für eine 100% Schadenfeststellung • Fehler vermeiden!

Heckschaden Unfall • Hebebühne erforderlich - wichtig!

Der hintere Stossfänger (Stoßstange) ist durch den Heckaufprall beschädigt (verformt • verschrammt • verkratzt • gebrochen • gerissen). Der Unfallgegner ist schuld. Hier unbedingt den qualifizierten Kfz-Sachverständigen aufsuchen. Der Schaden muss vom erfahrenen Gutachter mit entsprechender Qualifikation auf einer Hebebühne begutachtet und mittels Unfallgutachten dokumentiert werden.

Der Kfz-Sachverständige legt die Schadenhöhe fest, damit die gegnerische Kfz-Versicherung den Schadenersatz zahlen kann. Auch wenn für Laien kein Schaden am Stossfänger sichtbar ist, zum Kfz-Gutachter fahren und begutachten lassen. Hinter dem Stossfänger sind die bleibenden Verformungen, weil diese Teile nicht aus Kunststoff sind, so wie der Stossfänger.

Als Geschädigter ist man zwar stets beweispflichtig, hat aber auch die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung zu zahlen sind. Treffen Sie die beste Entscheidung.

Für die Heckschaden-Begutachtung durch den Kfz-Sachverständigen ist der Einsatz der Hebebühne zwingend erforderlich. Hinter/unter dem Stossfänger befindet sich der Stossfängerträger, der einen Teil der Energie des Heck-Aufpralls absorbieren soll. Ein wichtiges Sicherheitsteil. Der Stossfängerträger ist von aussen nicht sichtbar, da er sich hinter/unter dem Stossfänger befindet. Das Fahrzeug muss für die ordnungsgemäße Begutachtung auf der Hebebühne angehoben und von unten begutachtet werden. Ggf. muss sogar der Stossfänger abgebaut werden, wenn der Stossfänger von unten verkleidet und eine Sichtprüfung nicht ausreichend bzw. unmöglich ist.

FOTO: Das Bild zeigt ein Fahrzeug auf der Hebebühne von unten. Der Stossfänger ist von unten verkleidet und muss vom Sachverständigen demontiert werden, um den Schaden zu begutachten. Tatsächlich ist der Stossfängerträger verformt, was augenscheinlich zunächst nicht sichtbar ist. Dieser liegt nämlich hinter dem Stossfänger. Das hat die Untersuchung unseres Kfz-Sachverständigen ergeben. Der Schaden am Stossfängerträger wurde im Gutachten festgehalten und von der Versicherung gezahlt.

Grundsätzlich gilt: Die gegnerische Versicherung muss den Schaden am Stossfängerträger auf den Fotos im Gutachten erkennen können. Behaupten kann der Sachverständige in seinem Gutachten viel, er muss es beweisen mittels der Lichtbilder, so zumindest die Forderung der Kfz-Versicherer. Denn die wissen, dass der Titel Kfz-Sachverständiger nicht geschützt ist, d.h. nicht alle Kfz-Gutachter sind Ingenieure oder Meister. Viele Kfz-Sachverständige haben nicht einmal ein Büro geschweige denn eine Hebebühne. Aus diesem Grund bieten viele Kfz-Sachverständige den Geschädigten an direkt zu ihnen zu kommen und die Begutachtung auf der Straße durchzuführen oder auf einem Parkplatz von einem Discounter, um nicht mitten im Straßenverkehr überfahren zu werden. Der Geschädigte hat die freie Wahl des Kfz-Gutachters. Im Krankenhaus möchte jeder vom Chefarzt operiert werden. Und beim Unfallgutachten?!

Warum ist für die Besichtigung eine Hebebühne beim Heckschaden besonders wichtig?

Eine Besichtigung mittels Hebebühne ist wichtig, da dadurch eine vollständige Untersuchung des Fahrzeugs möglich wird. Der Sachverständige muss nicht nur begutachten, sondern auch mittels Lichtbilder dokumentieren. Bei einer solchen Untersuchung können Schäden am Unterboden, am Träger und an der Achse festgestellt werden, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Solche Schäden können jedoch schwerwiegende Folgen haben und sollten daher unbedingt erkannt werden. Zudem können auch Schäden an der Karosserie und am Fahrwerk erkannt werden, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Eine solche Besichtigung ist also unverzichtbar, um das Fahrzeug vollständig untersuchen zu können und somit eine genaue Schadensfeststellung durchzuführen.

FAZIT:

Wenn Sie einen Heckschaden haben, fahren Sie zu einem qualifizierten Kfz-Gutachter, der auch eine Hebebühne hat. Sie als Geschädigter sind beweispflichtig. Sie müssen also beweisen, welchen Schaden Sie haben. Kfz-Gutachter, die ihnen anbieten solche Schäden bei Ihnen vor Ort zu begutachten und Ihnen das auch noch als Service verkaufen, haben keine Prüfstelle. Die gegnerische Versicherung verlangt grundsätzlich von allen beschädigten Teilen ein Foto. Andernfalls werden nicht mit Foto dokumentierte Teile aus der Schadenkalkulation herausgestrichen und Ihnen nicht erstetzt.

Alle Kosten sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen, auch die Kosten für das Unfallgutachten bzw. Kfz-Gutachten. Also, warum suchen Sie sich nicht den besten Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe und fahren zu seinem Prüfzentrum, damit er den Heckschaden auf seiner Hebebühne vollumfänglich begutachten und im Unfall-Gutachten alle Beweise sichern kann?! Das wäre der richtige Weg.

Tel. 069-95410180 - Kostenlose telefonische Erstberatung beim fremdverschuldeten Kfz-Unfall zum Schaden und zum grundsätzlichen Ablauf nach dem Unfall (keine Rechtsberatung):

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