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HECKSCHADEN durch Kfz-Unfall

Der hintere Stossfänger (Altbegriff „Stoßstange“) ist durch den Heckaufprall beschädigt (verformt • verschrammt • verkratzt • gebrochen). Der Unfallgegner ist schuld. Hier unbedingt den Kfz-Sachverständigen aufsuchen, denn der Schaden muss begutachtet und mittels Unfallgutachten dokumentiert werden. Der Sachverständige legt die Schadenhöhe fest, damit die gegnerische Kfz-Versicherung den Schadenersatz zahlen kann. Als Geschädigter ist man zwar stets beweispflichtig, hat aber auch die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung zu zahlen sind.

Für die Heckschaden-Begutachtung durch den Kfz-Sachverständigen ist der Einsatz der Hebebühne zwingend erforderlich. Hinter/unter dem Stossfänger befindet sich der Stossfängerträger, der einen Teil der Energie des Heck-Aufpralls absorbieren soll. Ein wichtiges Sicherheitsteil. Der Stossfängerträger ist von aussen nicht sichtbar, da er sich hinter/unter dem Stossfänger befindet. Das Fahrzeug muss für die ordnungsgemäße Begutachtung auf die Hebebühne und von unten begutachtet werden. Ggf. muss sogar der Stossfänger abgebaut werden, wenn der Stossfänger von unten verkleidet und eine Sichtprüfung nicht ausreichend ist.

FOTO: Das Bild zeigt ein Fahrzeug auf der Hebebühne von unten. Der Stossfänger ist von unten verkleidet. Tatsächlich ist der Stossfängerträger verformt, was augenscheinlich zunächst nicht sichtbar ist. Das hat die Untersuchung unseres Kfz-Sachverständigen ergeben. Der Schaden am Stossfängerträger wurde im Gutachten festgehalten und von der Versicherung gezahlt.

Grundsätzlich gilt: Die gegnerische Versicherung möchte den Schaden am Stossfängerträger auf den Fotos im Gutachten erkennen können. Behaupten kann der Sachverständige in seinem Gutachten viel, er muss es beweisen können mittels Lichtbildern, so zumindest die Forderung der Kfz-Versicherer. Denn die wissen, dass der Titel Kfz-Sachverständiger nicht geschütz ist, d.h. nicht alle Gutachter sind Ingenieure oder Meister. Viele Kfz-Sachverständige haben nicht einmal ein Büro geschweige denn eine Hebebühne. Aus diesem Grund bieten viele Sachverständige den Geschädigten an direkt zu ihnen zu kommen und die Begutachtung auf der Straße durchzuführen oder auf einem Parkplatz von einem Discounter, um nicht mitten im Straßenverkehr überfahren zu werden.

Fazit: Wenn Sie einen Heckschaden haben, fahren Sie zu einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen, der auch eine Hebebühne hat. Der Geschädigte ist beweispflichtig. Alle Kosten sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen, auch die Kosten für das Unfallgutachten bzw. Kfz-Gutachten. Also, warum suchen Sie sich nicht den besten Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe aus und fahren zu seinem Prüfzentrum, damit er Ihren Heckschaden auf seiner Hebebühne vollumfänglich begutachten und im Gutachten alle Beweise sichern kann?!

Tel. 069-95410180 - Kostenlose telefonische Erstberatung beim fremdverschuldeten Kfz-Unfall zum Schaden und zum grundsätzlichen Ablauf nach (keine Rechtsberatung):

Mo.-Fr. 8-21 Uhr Sa. 11-20 Uhr So. 12-19 Uhr

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