Aktuelles
Heckschaden nach Unfall
Warum eine Hebebühne unverzichtbar ist
Verdeckte Schäden erkennen – teure Fehler vermeiden
Der Heckschaden nach dem Verkehrsunfall wirkt auf den ersten Blick harmlos? Leichte Kratzer am Stoßfänger, eine kleine Verformung oder scheinbar nur kosmetische Schäden lassen viele Geschädigte vermuten, dass kein größerer Reparaturbedarf besteht. Genau hier liegt jedoch eine der häufigsten und teuersten Fehleinschätzungen nach einem Heckaufprall.
Denn: Ein Heckschaden ist fast immer mehr als nur ein beschädigter Stoßfänger.
Verdeckte Schäden sind beim Heckaufprall die Regel, nicht die Ausnahme
Hinter dem sichtbaren Stoßfänger befinden sich wichtige sicherheitsrelevante Bauteile wie der Stoßfängerträger, das Heckblech, Querträger, Aufprallabsorber und Teile der Karosseriestruktur. Diese Bauteile bestehen in der Regel aus Metall und verformen sich bereits bei niedrigen Aufprallgeschwindigkeiten dauerhaft.
Das Problem:
- Diese Schäden sind von außen nicht sichtbar
- Ohne Hebebühne nicht erkennbar
Selbst wenn der Stoßfänger äußerlich nur leicht beschädigt ist oder sogar unauffällig erscheint, können sich dahinter erhebliche Verformungen befinden, die die Fahrsicherheit, den Fahrzeugwert und den Korrosionsschutz beeinträchtigen.
Hebebühne erforderlich – warum eine Begutachtung „auf Augenhöhe“ nicht ausreicht
Eine fachgerechte Heckschadenbegutachtung ist nur auf einer Hebebühne möglich. Erst durch das Anheben des Fahrzeugs kann der Kfz-Sachverständige:
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den Stoßfängerträger von unten einsehen
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das Heckblech und angrenzende Karosseriestrukturen prüfen
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mögliche Schäden am Unterboden dokumentieren
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Fotos erstellen, die von Versicherungen anerkannt werden
In vielen Fällen ist der Stoßfänger zusätzlich von unten verkleidet oder komplett geschlossen. Dann reicht selbst die Hebebühne allein nicht aus – der Stoßfänger muss demontiert werden, um den tatsächlichen Schaden sichtbar zu machen.
Warum die Beweisführung entscheidend ist
Als Geschädigter tragen Sie die Beweislast für den entstandenen Schaden.
Die gegnerische Kfz-Versicherung ersetzt nur das, was eindeutig nachgewiesen und fotografisch dokumentiert ist.
Ein Unfallgutachten ohne aussagekräftige Fotos vom Stoßfängerträger, Heckblech oder Unterboden birgt ein hohes Risiko:
-
Schadenpositionen werden gekürzt
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Reparaturkosten nicht vollständig erstattet
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Wertminderung nicht anerkannt
Deshalb ist es entscheidend, einen qualifizierten und zertifizierten Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der über ein eigenes Prüfzentrum und eine Hebebühne verfügt.
Vorsicht bei „Begutachtungen auf der Straße ode bei Ihnen vor Ort“
Immer häufiger bieten Gutachter an, den Heckschaden „bequem beim Kunden“ oder auf einem Parkplatz zu begutachten. Was als Service verkauft wird, ist in Wahrheit oft ein Nachteil für den Geschädigten.
Ohne Hebebühne kann:
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der Stoßfängerträger nicht geprüft werden
-
keine vollständige Fotodokumentation erfolgen
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der Schaden nicht gerichtsfest nachgewiesen werden
Der Titel „Kfz-Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Nicht jeder Gutachter ist Ingenieur oder Meister – und nicht jeder verfügt über die notwendige technische Ausstattung.
Ihre Rechte als Geschädigter
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✔ Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
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✔ Kosten des Gutachtens zahlt die gegnerische Versicherung
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✔ Anspruch auf vollständige Schadenfeststellung
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✔ Anspruch auf beweissichernde Dokumentation
Nutzen Sie diese Rechte konsequent – denn sie sind bares Geld wert.
FAZIT:
Bei Heckschaden gilt: Ohne Hebebühne kein vollständiges Gutachten
Ein Heckschaden sollte niemals unterschätzt werden. Nur eine Begutachtung auf der Hebebühne durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen stellt sicher, dass alle Schäden erkannt, dokumentiert und von der Versicherung reguliert werden.
Vertrauen Sie nicht auf den ersten Blick.
Vertrauen Sie auf Technik, Erfahrung und Beweise.
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