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Wie melde ich einen unverschuldeten Unfall der gegnerischen Versicherung?

Warum Sie sich nicht direkt an die gegnerische Versicherung wenden sollten

Erst vom zertifizierten Kfz-Sachverständigen beraten lassen, dann handeln!

Unverschuldeter Unfall – Warum Sie sich nicht direkt an die gegnerische Versicherung wenden sollten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die Verunsicherung groß: „Was muss ich jetzt tun?“
Viele denken, sie müssten den Schaden sofort der gegnerischen Versicherung melden.
Doch genau das kann ein folgenschwerer Fehler sein.

Vorsicht vor voreiliger Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung!

 

Die gegnerische Versicherung hat vor allem ein Ziel: Kosten minimieren.
Wer sich direkt an sie wendet, bekommt oft verkürzte Auskünfte, wird an eigene Partnerwerkstätten oder eigene Gutachter verwiesen –  und riskiert, nicht den vollen Schaden ersetzt zu bekommen. Die Mitarbeiter der Versicherung sind geschulte Profis. Unterschätzen Sie das nicht.

✅ Der richtige erste Schritt:

Kontakt zum unabhängigen, qualifizierten Kfz-Gutachter (Ingenieur oder Meister, zertifiziert zum Tenor Schäden & Bewertung & langjährig erfahren)

Noch bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen, sollten Sie sich an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wenden.
Bei Unfallgutachten24.de erklären wir Ihnen neutral und unabhängig, wie der Ablauf nach einem Unfall funktioniert – kostenlos und unverbindlich.

Ihre Vorteile:

  • Komplette Aufklärung über Ihre Möglichkeiten nach dem Unfall als Geschädigter
  • Professionelle Begutachtung des Schadens durch einen unserer qualifizierten und von uns zertifizierten Kfz-Gutachter – bundesweit
  • Keine Kosten für Sie – die Versicherung des Unfallverursachers trägt die Gutachterkosten, wenn Sie nicht schuld sind
  • Wertvolle Tipps direkt vom Sachverständigen, z. B.: Ein auf Unfälle spezialisierter Anwalt kann kostenfrei und rechtssicher die Schadenabwicklung für Sie übernehmen. Das sogenannte kostenlose All-Inclusive Paket für Sie. Kein Ärger & kein Stress mit der gegnerischen Versicherung.

FAZIT : Erst den Kfz-Gutachter, dann alles Weitere

➡️ Wenden Sie sich zuerst an einen unabhängigen, qualifizierten Kfz-Gutachter – so sichern Sie sich Ihre vollen Ansprüche.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

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