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Private Entnahme Firmenwagen

Private Entnahme mit Bewertung des Kfz-Sachverständigen ist wichtig

Absicherung vor dem Finanzamt

Warum eine vorherige Privatentnahme durch den Kfz-Sachverständigen sinnvoll ist: Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige sollten beim Verkauf eines Geschäftsfahrzeugs vorsichtig sein. Beim direkten Verkauf aus dem Betriebsvermögen an eine Privatperson besteht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von mindestens 12 Monaten. Das bedeutet, dass der Verkäufer auch nach dem Verkauf für Mängel haften kann, die bereits vor dem Verkauf vorhanden waren – selbst wenn sie erst später entdeckt werden.

Die Lösung: Erst Privatentnahme, dann Verkauf (oder privat behalten). Um diese Gewährleistungspflicht zu umgehen, kann das Fahrzeug zunächst ins Privatvermögen des Unternehmers, Freiberuflers oder Selbstständigen überführt und anschließend als Privatperson verkauft werden. Dadurch wird der Verkauf rechtlich als privater Verkauf eingestuft – und die gesetzliche Gewährleistungspflicht entfällt. Abgesehen davon ist das aus steuerlicher Sicht die sicherste Lösung für Unternehmer gegenüber dem Finanzamt.

Vorteile der Privatentnahme vor dem Verkauf:

✔ Absicherung gegenüber dem Finanzamt: Keine Nachforderungen vom Finanzamt möglich, weil der Verkaufspreis angeblich zu niedrig war und das FA nachträglich einen anderen Betrag schätzt

✔ Keine Gewährleistungspflicht – Als Privatperson kann der Verkauf „ohne Garantie und Gewährleistung“ erfolgen.

✔ Kein Risiko für Nachbesserungen – Nachträgliche Ansprüche des Käufers wegen versteckter Mängel sind ausgeschlossen.

✔ Freie Preisgestaltung – Keine Einflussnahme durch steuerliche Abschreibungen oder Buchwerte.

Fazit:

Egal, ob für Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige – eine Privatentnahme vor dem Verkauf ist eine sichere Lösung, um sich vor dem Finanzamt und vor Gewährleistungsansprüchen zu schützen. Wichtig ist, dass die Entnahme zum korrekten Marktwert erfolgt, damit sie steuerlich anerkannt wird. Das ist die Aufgabe des qualifizierten, zertifizierten Kfz-Sachverständigen.

Tipp: Lassen Sie Ihr Fahrzeug vom Kfz-Sachverständigen professionell bewerten, bevor Sie es privat übernehmen – so vermeiden Sie neben der Gewährleistung vor allen steuerliche Risiken!

Bundesweit über die Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG möglich.

 

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Bundesweite zentrale Tel.: 069-95410180

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