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PRIVATENTNAHME KFZ • BEWERTUNG SPEZIELL FÜR DIE STEUER (FINANZAMT) • BUNDESWEIT AUCH IN IHRER NÄHE

PKW aus dem Betriebsvermögen privat entnehmen • Bei Ihnen vor Ort

Bevor das Finanzamt schätzt • Achtung: 1 Jahr Gewährleistung vermeiden • Vermeiden Sie diese Fehler!

Wichtig bei Firmenwagen: Private Entnahme eines Kfz bedeutet, Sie möchten das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen entnehmen und privat weiternutzen oder verkaufen. Wir erstellen Ihnen die entsprechende Fahrzeug-Bewertung für die Entnahme des betrieblichen Fahrzeuges aus dem Betriebsvermögen und zwar bundesweit.

Der Ablauf:

Sie schicken uns Ihre Anfrage zur privaten Entnahme an die Email bewertung@unfallgutachten24.de und zwar mit folgenden Angaben:

  • Standort des Fahrzeuges
  • Kopie vom Fahrzeugschein als PDF
  • Gewünschtes Datum für die Durchführung der Bewertung
  • Ihre Kontaktdaten mit Mobilnummer
  • Die Angabe, auf welche Firma die Bewertung ausgestellt werden soll (ist nicht immer identisch mit der Angabe im Fahrzeugschein).

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und besprechen die Umsetzung. Sie bekommen von uns einen Festpreis und ein Fertigstellungsdatum.

Mit unserer professionellen Fahrzeug-Bewertung vermeiden Sie Diskussionen mit dem Finanzamt zum Kfz, denn Sie können sich auf den Inhalt unserer Fahrzeugbewertung zur Kfz-Privatentnahme verlassen. Sparen Sie nicht an dieser Fahrzeugbewertung, die für Sie den einzigen soliden und neutralen Nachweis von Experten zum Wert des Fahrzeuges zum Stichtag (Tag der Entnahme) gegenüber dem Finanzamt darstellt.

Unsere Fahrzeugbewertung für die private Entnahme ist wesentlich ausführlicher und detaillierter als eine normale Fahrzeugbewertung z.B. für den Verkauf eines Kfz. Denn sie muss den Anforderungen des Finanzamts Stand halten.

Auch wenn Sie das Kfz an einen Händler oder privat verkaufen, ist der Kaufvertrag für das Finanzamt kein „anerkannter“ Nachweis, dass der Verkaufspreis tatsächlich dem Wert des Fahrzeuges entspricht. Es ist kein Geheimnis, dass das Finanzamt auch Jahre später bei einer Betriebsprüfung behaupten kann und nach unsrerer Erfahrung behaupten wird, der Verkaufspreis sei niedriger als der Marktpreis. Sie sind nachweispflichtig, sofern Sie Ihren Preis beim Finanzamt durchsetzen möchten. Lassen Sie besser uns oder einen anderen renommierten Kfz-Sachverständigen die Bewertung für Ihr Kfz machen zur privaten Entnahme des Firmenfahrzeuges, bevor die private Entnahme durchgeführt wird und nicht später das Finanzamt.

Unsere Fahrzeugbewertung zur Privatentnahme kann jederzeit durchgeführt werden, egal ob das Kfz schon abgeschrieben ist oder die Abschreibung noch läuft. Wichtig auch bei verufallten Fahrzeugen . . .

FAZIT: Erstellt ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger eine Fahrzeugbewertung, sind Unternehmer vor dem Finanzamt immer auf der sicheren Seite.

Unser 1. Tipp: Ärger mit Finanzamt vermeiden bei Privatentnahme PKW

Bevor Sie einen Geschäftswagen verkaufen oder privat entnehmen, lassen Sie stets die Kfz-Bewertung zur Privatentnahme vom Kfz-Sachverständigen durchführen, um Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden, die teilweise erst Jahre später entstehen, z.B. bei der Betriebsprüfung.

Unser 2. Tipp: Vorsicht, Gewährleistung von einem Jahr

Wenn ein Unternehmer seinen Geschäftswagen nicht privat aus dem Betriebsvermögen entnimmt ihn aber privat verkauft, also nicht an eine Firma sondern an eine Privatperson, ist es ein sog. Verkauf eines Unternehmers an privat. Hierbei muss das Unternehmen mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen aus Gründen der Gewährleistung.

Ob PKW, LKW, Transporter, Motorrad, Verkaufsanhänger usw., wir erstellen Fahrzeugbewertungen für die Entnahme von betrieblichen Fahrzeugen schnell und zuverlässig.

Kontakt: Bundesweit T. 069-95410180 oder Email: bewertung@unfallgutachten24.de

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