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Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall nicht zahlt?

Unfall gehabt – Versicherung zahlt nicht?

Die Versicherung zahlt nicht? So prüfen Sie das Gutachten und kommen zu Ihrem Recht

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die Sache für viele Geschädigte eigentlich klar: Die gegnerische Versicherung muss den Schaden übernehmen. Doch die Realität sieht häufig anders aus. Trotz eines bereits vorliegenden Kfz-Gutachtens wird die Zahlung verzögert – oder ganz verweigert. Besonders häufig berufen sich Versicherer dabei auf (angebliche) Vorschäden, um die Regulierung zu stoppen oder zu kürzen.

Die neutrale Sachverständigenorganisation Unfallgutachten AG zeigt Ihnen, welche Ursachen hinter solchen Verzögerungen stecken und wie Sie als Geschädigter Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können – rechtssicher, fair und effizient. Unser Vorstand Dipl.-Ing. Kotsikas kennt mit über 30 Jahren Berufserfahrung jeden „Trick“ der Versicherer und die „Lösung“.

  • Typischer Fall: Unfall nicht verschuldet – Gutachten vorhanden – aber keine Zahlung

Sie waren unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Ein Kfz-Gutachten wurde bereits erstellt und der gegnerischen Versicherung vorgelegt. Trotzdem reagiert diese entweder gar nicht – oder stellt plötzlich Fragen wie:

„Am Fahrzeug soll es Vorschäden geben lt. H.I.S….“ Das ist nur ein Beispiel zum Thema Vorschäden.

In vielen Fällen dienen solche Rückfragen lediglich als Vorwand, um die Schadenregulierung zu verzögern oder abzulehnen.

  • Warum Versicherer (angebliche) Vorschäden anführen

Die Berufung auf Vorschäden gehört zu den häufigsten Taktiken von Haftpflichtversicherungen. Ziel ist es, die Zahlung zu drücken oder die Regulierung ganz zu stoppen. Typische Methoden:

  • Anforderung alter Gutachten, Reparaturrechnungen oder Vorbesitzerdaten
  • Behauptung, der Schaden sei nicht zweifelsfrei dem aktuellen Unfall zuzuordnen
  • Rückgriff auf eigene (hausinterne) Gutachter mit abweichender Einschätzung

Die Folge: Die Schadenregulierung kommt für Monate zum Erliegen – obwohl Sie als Geschädigter eigentlich Anspruch auf eine zügige Abwicklung haben.

  • So gehen Sie richtig vor – mit Unterstützung der Unfallgutachten AG

Schritt 1: Unabhängige Gutachtenprüfung durch die Unfallgutachten AG

Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, bietet Ihnen die Unfallgutachten AG eine kostengünstige und neutrale Prüfung des bereits vorliegenden Kfz-Gutachtens an. Unsere erfahrenen und von uns zertifizierten Sachverständigen analysieren:

  • Hat der Gutachter Positionen ins Gutachten aufgenommen, die nicht eindeutig dem aktuellen Schadenereignis zuzuordnen sind?
  • Ist der dokumentierte Schaden technisch nachvollziehbar und korrekt abgegrenzt?
  • Gibt es unklare oder missverständliche Formulierungen, die von der Versicherung als Angriffspunkt genutzt werden könnten?

In vielen Fällen lässt sich so bereits klären, warum die Versicherung nicht zahlt – und wie sich das Problem beheben lässt.

Ein weiteres Problem: Der Titel „Kfz-Gutachter“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet: Jeder darf ein Unfallgutachten erstellen – unabhängig von Qualifikation oder Fachwissen. Viele Geschädigte beauftragen vermeintliche Sachverständige, die letztlich fehlerhafte oder technisch fragwürdige Gutachten erstellen.

Versicherer erkennen solche „Schlechtachten“ schnell – denn nahezu jedes Gutachten wird mittlerweile automatisiert durch einen Prüfbericht (oft KI-gestützt) überprüft. Weichen Positionen ab oder sind unsauber dokumentiert, führt das häufig zur Ablehnung oder Kürzung des Schadens – zulasten des Geschädigten.

 

Schritt 2: Klare Handlungsempfehlung

Nach der Prüfung erhalten Sie eine konkrete Einschätzung:

  • Reicht eine Ergänzung oder Klarstellung des Gutachtens?
  • Muss ein neues, gerichtsfestes Gutachten erstellt werden?
  • Ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht erforderlich?

Unser Ziel ist es, unnötige Kosten und Umwege zu vermeiden – und trotzdem Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Schritt 3: Juristische Durchsetzung

Zahlt die Versicherung auch nach Klärung und Nachbesserung des Gutachtens nicht, unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts aus unserem Partnernetzwerk. Dieser:

  • setzt Fristen und bringt die Versicherung formal in Verzug
  • fordert Verzugszinsen, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten ein
  • reicht bei Bedarf Klage ein

Bei klarer Verschuldenslage trägt auch hier die gegnerische Versicherung in der Regel die Anwaltskosten.

  • Ihre Vorteile mit der Unfallgutachten AG

Die Unfallgutachten AG ist eine unabhängige, neutrale Sachverständigenorganisation, die sich auf die Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen spezialisiert hat. Wir arbeiten ausschließlich im Sinne des Geschädigten, indem wir uns auf 100% Schaden fokussieren  – und bieten:

  • Kostengünstige Gutachtenprüfung bei verzögerter Regulierung
  • Neutrale und rechtssichere Stellungnahmen bei Vorschaden-Verdacht
  • Unterstützung bei der Anwaltswahl – wenn nötig

Fazit

Wenn die gegnerische Versicherung trotz Unfall und Gutachten nicht zahlt, ist das kein Einzelfall – aber auch kein Grund, Ihre Ansprüche aufzugeben. Die Unfallgutachten AG hilft Ihnen, die Ursachen zu identifizieren, das Gutachten zu optimieren und – wenn nötig – rechtlich durchzugreifen.

Jetzt Gutachten kostengünstig prüfen lassen – wir helfen Ihnen weiter, bevor noch mehr Zeit und Geld verloren gehen.

Setzen Sie auf einen unabhängigen Kfz Gutachter – für Transparenz, Sicherheit und eine hoffentlich faire Schadenregulierung!

UNFALLGUTACHTEN24 AG – Unsere zertifizierten* Gutachter für Schäden & Bewertung bei fremdverschuldeten Unfällen - bundesweit im Einsatz!

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*)zum Tenor Schäden & Bewertung von der Sachverständigenorganisation Unfallgutachten24 AG

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