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Wer zahlt das Kfz Gutachten beim Autounfall?, Kosten für Unfallgutachten nach Kfz Unfall. Wer zahlt das Gutachten? Wer zahlt den Schaden?

Kosten für Unfallgutachten? Was kostet ein Autogutachten?

Kurzfassung zur Frage, wer zahlt den Kfz Gutachter beim Autounfall: In der Regel unterscheidet man zwischen selbstverschuldeten und unverschuldeten (der Gegner ist schuld) Unfällen.

Der Fall ist komplizierter? Rufen Sie unsere UNFALLGUTACHTEN24 Hotline an und wir sagen Ihnen, ob unser Unfall Gutachten für Sie Kosten verursacht. Hotline: 069-9541 0180 - Telefonische Erstberatung: Mo-Fr von 8-21 Uhr / Sa von 10-21 Uhr / So von 12-20 Uhr oder per email: kfz@unfallgutachten24.de

Wenn Ihr Gegner schuld am Kfz-Unfall ist, zahlt Ihr Unfallgegner oder seine Kfz Versicherung alle Kosten (gem. §249 BGB). Bezahlt werden muss Ihr Kfz-Schaden, Ihr Kfz-Gutachten, Ihr Rechtsanwalt, der Abschleppservice, die Kostenpauschale, die Wertminderung, der Nutzungsausfall usw., also alles das was tatsächlich als Schaden angefallen ist.

Aus der sogenannten ständigen Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) ergibt sich, die Kosten für das Kfz Gutachten eines unabhängigen Kfz Sachverständigen zählen zu den Unfallkosten und sind somit vom Schadenverursacher (also von Ihrem Unfall Gegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung) zu ersetzen. Das bedeutet, die gegnerische Kfz Versicherung zahlt alles, auch Ihr Kfz Unfallgutachten usw.

HAT DIE KFZ VERSICHERUNG IHRES GEGNERS BEREITS SELBST EINEN KFZ GUTACHTER BEAUFTRAGT UND ZU IHNEN GESCHICKT? VORSICHT!

Das beschriebene Recht hat der Kfz-Geschädigte auch dann, wenn die Kfz-Versicherung des Unfallgegners bereits einen Kfz Sachverständigen selbst beauftragt hat. Selbst wenn dieser Kfz Gutachter vor Ihrer Tür steht, Sie dürfen ihn "wegschicken“. Es entstehen Ihnen auch keine Kosten dadurch! Denn, Sie haben diesen Kfz Gutachter nicht beauftragt. Das machen die meisten Kfz Versicherungen wenn sie merken, dass der Unfall-Geschädigte keine Ahnung hat, sich mit einem Kfz Unfallschaden überhaupt nicht auskennt und folglich auch seine Rechte nicht kennt.

Es gibt eigentlich auch keine Ausnahmen hiervon. Warum wir das sagen? Ausnahme hiervon sind nur Bagatellschäden und auch das nur bis zu einem gewissen Punkt. Was ist ein Kfz Bagatellschaden? Wie können Sie als Laie einen Bagatellschaden beurteilen? Bagatellschaden ist ein Schaden bis ca. 800 Euro brutto und nicht etwa Schäden bis €1.500 oder €3.000 oder sogar €5.000, wie manche Kfz Versicherer gerne telefonisch behauptet, um Sie zu verunsichern. Fragen Sie z.B. den unabhängigen Kfz Gutachter von der UNFALLGUTACHTEN24 AG in Ihrer Nähe oder rufen Sie unsere Hotline 069-9541 0180 in der Deutschland Zentrale an, wenn Sie ganz sicher sein wollen. Diese Auskunft ist bei uns kostenfrei. Die Erstberatung ist bei uns auch kostenfrei.

Was ist ein Bagatellschaden? Damit Sie ein Gefühl für die Höhe eines Unfallschadens bekommen und so einen Bagatellschaden schon mal selbst abschätzen können, hier eine kleine Hilfe:

Wenn nur der verschrammte oder verkratzte Stossfänger (in Wagenfarbe lackiert) erneuert werden muss, liegt der Schaden bei fast allen Fahrzeugen schon über 800 Euro brutto und ist somit kein Bagatellschaden mehr. Wenn jedoch der Aussenspiegel abgefahren wurde und sonst nichts beschädigt ist, auch kein Kratzer oder keine Delle an der Tür oder am Kotflügel vom abgefahrenen Spiegel entstanden ist, dann sprechen wir von einer Bagatelle bzw. einem Bagatellschaden.

Bei einem Bagatellschaden bis zu einer Schadenshöhe von ca. 800 Euro kann sich die Versicherung weigern, die Kosten für das Gutachten des freien Kfz Sachverständigen zu übernehmen. Dabei muss der Schaden für einen Laien erkennbar gering sein. Ist der Schaden klar als Bagatelle erkennbar, genügt z.B. ein Kostenvoranschlag des UNFALLGUTACHTEN24 Kfz Sachverständigen oder ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt als Schadendokumentation.

FAZIT: Gehen Sie auf Nummer sicher und fragen Sie Ihren UNFALLGUTACHTEN24 Kfz Gutachter, bevor Sie einen Fehler machen. Diese Einschätzung ist bei allen UNFALLGUTACHTEN24 Kfz Sachvertändigen in Detuschland kostenfrei und meistens sofort ohne Termin möglich!

Auch unser Kfz-Unfall-Gutachten ist für Sie kostenlos, wenn Ihr Gegner schuld am Unfall ist, weil die gegnerische Versicherung unsere Kosten zu erstatten hat.

- Wenn der Schaden höher als Euro 800 brutto ist, erstellen wir ein Gutachten.

- Liegt der Schaden unter €800, erstellen wir einen Kostenvorschlag.

So sind Sie rechtlich stets auf der richtigen Seite und machen keine Fehler.

Verlassen Sie sich auch nicht auf telefonische Aussagen der gegnerischen Kfz Versicherung, dass z.B. ein Kfz Gutachten erst ab 3.000 Euro Schaden erstellt werden darf usw. Solche Aussagen sollten Sie weder einschüchtern noch Ihnen Angst machen. Denn Aussagen wie diese sind frei erfunden. Fordern Sie diese Aussagen in Schriftform, per Brief oder Email an. Sie werden diese Aussage niemals schriftlich bekommen. So können Sie mit einfachen Mitteln feststellen, dass Sie belogen wurden. Denn die Kfz Versicherer kennen gültiges Recht und gültige Rechtsprechung, Sie als Geschädigte/r aber nicht, wenn Sie zum ersten Mal einen Unfall haben. Womit wir beim Thema Rechtsanwaltskosten bei Unfällen sind, das in einem anderen Kapitel behandelt wird. HINWEIS: Der Rechtsanwalt kostet Sie nichts. Auch diese Kosten muss die Kfz Versicherung übernehmen.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an. Gerne nennt Ihnen die UNFALLGUTACHTEN24 AG einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe, der Sie kostenfrei informiert.

Hotline: 069-9541 0180 - Telefonische Erstberatung: Mo-Fr von 8-21 Uhr / Sa von 10-21 Uhr / So von 12-20 Uhr oder per email: kfz@unfallgutachten24.de

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