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BMW Gutachten zum Unfall

Es gibt keine BMW Gutachter im BMW Autohaus • in den BMW Niederlassungen • in den BMW Vertragswerkstätten

Alle kooperieren mit freien Kfz-Sachverständigen, die keine BMW-Mitarbeiter sind.

Wenn Sie einen Kfz-Unfall mit Ihrem BMW haben, gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten.

  1. Selbstverschuldet: Sie sind selbst schuld, dann springt Ihre Vollkaskoversicherung ein. Diese ist weisungsbefugt, d.h. Ihre Vollkasko-Versicherung schickt den Kfz-Gutachter. Sie dürfen sich keinen aussuchen. Dieser Kfz-Sachverständige ist stets ein Kooperationspartner Ihrer Versicherung, sonst würde sie ihn nicht schicken.
  2. Fremdverschuldet: Der Gegner ist schuld. Dann haben Sie die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen (und auch des Rechtsanwalts) für die Schadenregulierung. Wenn Sie zum BMW-Vertragshändler fahren, dann wird dort kein BMW Mitarbeiter Ihr Gutachten erstellen sondern der Vertragshändler organisiert das Gutachten zu Ihrem Unfallschaden über den Gutachter, mit dem dieser BMW Vertragshändler kooperiert. Lösen Sie sich von dem Gedanken, dass beim Vertragshändler BMW Sachverständige sitzen, um das Gutachten zu erstellen. Es sind Fremdfirmen, d.h. Kfz-Sachverständigenbüros bzw. Ingenieurbüros, je nach Qualifikation der Gutachter.

Unser Tipp: Geben Sie die Verantwortung nicht aus der Hand und suchen Sie sich selbst den qualifizierten Kfz-Sachverständigen aus, der das neutrale Unfallgutachten für Sie erstellt und Sie zugleich berät. Macht es Sinn das Fahrzeug noch zu reparieren oder besser den Unfallwagen zu verkaufen und ein anderes Fahrzeug zu kaufen. Wäre es ausreichend das Fahrzeug nur verkehrssicher zu machen oder muss vollständig repariert werden? Das sind typische Fragen/Gespräche.

Der Kfz-Sachverständige sowie der Rechtsanwalt sind für Sie kostenfrei. Es ist nicht nur das Gutachten, sondern die gesamte Beratung durch den qualifizierten Kfz-Sachverständigen, die Sie aus der Hand geben, wenn Sie beim Vertragshändler eine Abtretung für einen Kfz-Sachverständigen unterschreiben, zu dem Sie keinerlei Kontakt und Bezug haben. Den Gutachter beauftragen, das können nur Sie, nicht der Vertragshändler.

Die Funktion des Kfz-Sachverständigen ist das neutrale Bindeglied zu sein zwischen dem Geschädigten auf der einen Seite und der gegnerischen Versicherung bzw. dem Reparaturbetrieb auf der anderen Seite.

Tel. 069-95410180 - Kostenlose telefonische Erstberatung beim fremdverschuldeten Kfz-Unfall zum Schaden an Ihrem Fahrzeug, zum grundsätzlichen Ablauf nach einem Kfz-Unfall, zur Funktion des Kfz-Sachverständigen nach einem Unfall (keine Rechtsberatung):

Mo.-Fr. 8-21 Uhr Sa. 11-20 Uhr So. 12-19 Uhr

Email: info@unfallgutachten24.de

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