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Die Versicherung hat das Unfallgutachten ablehnt

Das teure Risiko für Geschädigte

Unfallgutachten von Versicherung nicht anerkannt - Was tun?

Nach einem Verkehrsunfall beauftragt der Geschädigte den Kfz-Gutachter selbst – nicht die gegnerische Versicherung. Zwar muss die Versicherung die Kosten des Gutachtens grundsätzlich erstatten, doch genau hier liegt ein erhebliches Risiko:

Wird das Unfallgutachten von der gegnerischen Versicherung als „unbrauchbar“ eingestuft und ist diese Einschätzung rechtlich berechtigt, bleibt der Geschädigte dennoch zur Zahlung des Gutachterhonorars verpflichtet. Gleichzeitig droht, dass die Versicherung die Kosten ganz oder teilweise nicht übernimmt.

Das rechtliche Risiko für den Geschädigten

Rechtlich handelt es sich bei einem Unfallgutachten um einen Werkvertrag zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen – vergleichbar mit einem Bauvertrag.
Der Geschädigte hat zwar das Recht, Mängel zu rügen und eine Nachbesserung zu verlangen, doch in der Praxis zeigt sich ein gravierendes Problem:

Versicherungen lehnen Gutachten häufig pauschal mit dem Hinweis „unbrauchbar“ ab, ohne konkrete Mängel zu benennen. Für den Geschädigten entsteht dadurch eine regelrechte Sackgasse in der Schadenregulierung.

Klage statt Regulierung – auf Kosten des Geschädigten

Anwälte raten in solchen Fällen oft zur Klage gegen die Versicherung.
Hat der Geschädigte jedoch keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, muss er den Prozess zunächst selbst finanzieren. Mehrere Tausend Euro Prozesskosten – selbst bei vergleichsweise kleinen Schäden – sind keine Seltenheit.

Hinzu kommt eine weitere Unsicherheit:
Die Versicherung kennt die möglichen Schwächen des Gutachtens sehr genau und kann diese im Prozess gezielt angreifen. Der Geschädigte trägt somit das Risiko, einen teuren Rechtsstreit zu führen und am Ende dennoch zu verlieren. Das Gericht beauftragt in der Regel einen Gerichtsgutachter, der das Unfallgutachten prüfen soll. Hier explodieren die Kosten.

Das Gutachten als „Blackbox“

Für den Geschädigten ist das Gutachten meist eine Blackbox:

  • Inhalt
  • Aufbau
  • fachliche Richtigkeit

kann er in der Regel nicht selbst beurteilen.
Doch was man nicht prüfen kann, kann man auch nicht wirksam rügen beim Gutachter.

Das Kernproblem lautet daher:
Der Geschädigte haftet für die Qualität eines Gutachtens, dessen Mängel er faktisch nicht erkennen kann.

Die entscheidende Konsequenz

Umso wichtiger ist es, bereits vor der Beauftragung eines Kfz-Gutachters dessen

  • Qualifikation
  • Erfahrung
  • Seriosität
  • Zertifikat

sorgfältig zu prüfen.

Nur ein wirklich qualifizierter und erfahrener Sachverständiger minimiert:

  • das Risiko einer Ablehnung durch die Versicherung
  • finanzielle Nachteile für den Geschädigten
  • langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten

Hinweis aus der Praxis

Ein hohes Alter und langjährige Erfahrung des Kfz-Gutachters sind – ganz wie beim Wein – oft ein echtes Qualitätsmerkmal. Routine, Fachwissen und Durchsetzungsfähigkeit gegenüber Versicherungen lassen sich nicht ersetzen.

Für alle, bei denen es bereits zu spät ist, bietet die Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG einen Ausweg: Wir prüfen Unfallgutachten für Geschädigte und deren Anwälte – vor Klageerhebung ebenso wie während laufender Gerichtsverfahren – und analysieren auch Gerichtsgutachten durch eine qualifizierte sachverständige Stellungnahme, zu einem transparenten und günstigen Festpreis.

Jetzt informieren und schützen:
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Denn: Wer seine Rechte kennt, bekommt auch, was ihm zusteht.

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