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KFZ UNFALL - WAS TUN?
Nach einem Unfall, was tun als Geschädigter?

T. 069-95410180 • bundesweit unabhängige Kfz-Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG, garantiert neutral & objektiv, wenn Ihr Gegner schuld am Unfall ist. Sie hatten einen Kfz Unfall? Sprechen Sie mit uns ... bevor Sie einen Fehler machen.
Bundesweit Tel. 069-95410180 • Kostenlose telefonische Erstberatung beim fremdverschuldeten Unfall (keine Rechtsberatung)
- zum Schaden an Ihrem Fahrzeug
- zum Ablauf nach einem Unfall
- zur Technik.
Sie sollten schnell aber nicht überhastet handeln. Vermeiden Sie Fehler, verschenken Sie kein Geld. Reduzieren Sie Ihren zeitlichen Aufwand auf ein Minimum. Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall noch verkehrssicher? Dürfen Sie damit weiterfahren? Hat die Batterie (Akku) von Ihrem Elektroauto durch den Unfall Schaden genommen? Wir beantworten Ihnen die Fragen.
Wenn Ihr Gegner schuld am Unfall ist: Die Zentrale der bundesweit tätigen, neutralen & unabhängigen Kfz-Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG unter der Tel. 069-9541 0180 anrufen oder Email an info@unfallgutachten24.de schicken.
• Unsere Empfehlung: Nicht die gegnerische Kfz-Versicherung anrufen. Und die eigene Kfz-Versicherung brauchen Sie auch nicht anrufen, weil der Unfall-Schaden nicht durch Sie sondern durch ein gegnerisches Fahrzeug verschuldet wurde. Der Anruft bei Ihrer eigenen Kfz-Versicherung wäre Zeitverschwendung. Sie brauchen die Zeit für wichtigere Dinge.
• ELEKTROAUTO UNFALL-BATTERIE-TEST: Nach einem Unfall mit dem Elektroauto & Plug-In-Hybrid sollte auch die Batterie (der Akku) auf Defekte analysiert werden. Hierzu wenden wir unseren herstellerunabhängigen Batterie-Kurztest zur Überprüfung der Batterie an (SoH Batterie Test).
Unsere Kfz-Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG ist bundesweit tätig und empfiehlt:
• SOFORT nach dem Kfz-Unfall: Als erstes mit einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen (Ingenieur/ Meister mit langjähriger Erfahrung) Ihres Vertrauens sprechen. Dieser verschafft sich schnell ein Bild Ihrer Unfall-Situation und sichert Ihnen die Beweise an Ihrem verunfallten Fahrzeug durch die sog. Schadenaufnahme (siehe Beispiel-Bild, TESLA auf der Hebebühne im Prüfzentrum Frankfurt). Damit kann der Kfz-Gutachter das Unfallgutachten erstellen, das für die Schadenregulierung durch die gegnerische Kfz-Versicherung erforderlich ist. Oder ein Kurzgutachten, wenn der Schaden kleiner als €1.000 ist, was Sie als Laie wahrscheinlich nicht abschätzen können. Ein Kostenvoranschlag hat für Geschädigte Nachteile und somit für die gegnerische Kfz-Versicherung Vorteile. Selbst wenn der Schaden unter €1.000 liegt, gibt es in ganz bestimmen Fällen sehr wohl die Möglichkeit ein Gutachten zu erstellen. Lassen Sie den seriösen Kfz-Sachverständigen entscheiden, ob es ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag wird.
• Wichtig zu wissen: RECHTSANWALT einschalten (kostenfrei für Geschädigte)
Wenn Ihnen der Kfz-Gutachter empfiehlt für die Schadenregulierung einen Anwalt einzuschalten, dann macht er das nicht aus Spass sondern aus jahrelanger Erfahrung als Kfz-Sachverständiger. Der Anwalt erledigt für Sie die Schadenregulierung mit der gegnerischen Kfz-Versicherung. Damit sind Sie auf Augenhöhe mit der gegnerischen Kfz-Versicherung, die Ihren Unfallschaden zu zahlen hat. Kfz-Versicherungen haben viele Anwälte, Sie kennen sich mit Schadenregulierung wahrscheinlich nicht aus. Abgesehen davon erspart Ihnen der Rechtsanwalt Zeit und möglichen Ärger mit der gegnerischen Kfz-Versicherung. Sie müssen keinen mehrseitigen Unfallfragebogen der Kfz-Versicherung ausfüllen, keine Skizze machen usw. Auf Rückfragen und Prüfbericht der Versicherung antwortet Ihr Rechtsanwalt, nicht Sie.
• Die Kosten des Rechtsanwalts sind von der gegnerischen Kfz-Versicherung zu zahlen, wenn Sie nicht schuld am Unfall sind.
• STIFTUNG WARENTEST schreibt im Artikel „Schadenabwicklung nach Autounfall“ vom 01.02.22: „Regeln Sie nicht alles selbst. Gehen Sie auch beim Blechschaden besser zum Rechtsanwalt. Trifft Sie keine Schuld, muss der gegnerische Versicherer das Honorar zahlen. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.“
Die UNFALLGUTACHTEN24 AG ist bundesweit tätig. Bei uns bekommen Sie Ihr Unfallgutachten schnell und mit der erforderlichen Kompetenz. Wir sind zuverlässig und neutral.
• WICHTIG zu wissen: Sie entscheiden, nicht die Versicherung!
Geschädigte haben die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen. Sollte die gegnerische Versicherung etwas anderes behaupten, ist das gelogen. Sie können es selbst ganz einfach feststellen und zwar: Die gegnerische Versicherung soll Ihnen schriftlich bestätigen, dass Sie nicht die freie Wahl des Kfz-Gutachters haben! Dieses Schreiben werden Sie nicht erhalten.
• BUNDESWEIT für Sie im Einsatz: Unsere Kfz-Gutachter sind deutschlandweit tätig und kommen auch zu Ihnen. Garantiert Ingenieur & Meister • unabhängig • objektiv • zuverlässig • neutral • mit langjähriger Erfahrung • wir arbeiten nicht für Kfz-Versicherungen. Schnell und unkompliziert.
Wir decken das gesamte Gutachen-Spektrum ab und zwar alle Marken. PKW, SUV, LKW, Wohnwagen, Anhänger, Wohnmobil, Caravaning, Transporter, Motorrad, Imbisswagen, E-Scooter und natürlich alle Elektro-Fahrzeuge, Plug-In-Hybride und Mild-Hybride.
• ELEKTROAUTO GUTACHTEN
Hat Ihre Antriebs-Batterie (der Akku) nach dem Unfall Schaden genommen? Gibt es Funktionsstörungen oder Defekte, die Sie als Fahrer nicht wahrnehmen können, wir als Sachverständige jedoch mit unserer funktionalen Batterieüberprüfung analysieren können? Bei Elektroautos und Plug-In-Hybriden führen wir den Elektroauto-Batterie-Test zusätzlich zur Schadenaufnahme durch. Damit können wir feststellen, ob die Batterie durch den Unfall Schaden genommen hat. Den Test führen wir bei Elektroautos und Plug-In-Hybriden durch, nicht bei Mild-Hybriden.
• UNFALLGUTACHTEN FÜR OLDTIMER & YOUNGTIMER
Besonders wichtig beim verunfallten Oldtimer ist der Wiederbeschaffungswert des Oldtimers, d.h. der Wert des Oldtimers einen Tag vor dem Unfall. Wir sind CLASSIC-ANALYTICS Partner und ermitteln den aktuellen Wert beim Oldtimer mit Classic-Analytics, damit der Wiederbeschaffungswert auch dem tatsächlichen Wert des Oldtimers entspricht. Das ist zwar aufwendig aber aus unserer Sicht zwingend erforderlich, damit der Geschädigte keine Nachteile durch den Unfall hat.
• UNFALLGUTACHTEN FÜR EXOTEN
Für Exoten Autos erstellen wir Ihr Unfallgutachten nach einem fremdverschuldeten Unfall gemäß der Herstellervorgaben.
• Tel. 069-95410180 - Kostenlose telefonische Erstberatung beim fremdverschuldeten Kfz-Unfall zum Schaden an Deinem Fahrzeug, zum grundsätzlichen Ablauf nach einem Kfz-Unfall, zur Technik, zur Verkehrssicherheit usw. (keine Rechtsberatung):
• Mo.-Fr. 8-21 Uhr / Sa. 11-20 Uhr / So. 12-19 Uhr
• Email: info@unfallgutachten24.de
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