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KFZ UNFALL - WAS TUN? Fragen Sie unsere Kfz-Sachverständigen!

Nach einem Unfall, was tun als Geschädigter? Wir sind deutschlandweit Ihre kompetenten Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung!

Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind: Wir helfen Ihnen!

T. 069-95410180 • bundesweit unabhängige Kfz-Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG, garantiert neutral, objektiv und auch kostenfrei, wenn Sie nicht schuld am Unfall sind. Sie hatten einen Kfz Unfall? Sprechen Sie mit uns ... bevor Sie einen Fehler machen. Wir helfen Ihnen weiter.

Schreib uns auf WhatsApp 01779121341 oder bundesweit Tel. 069-95410180 Kostenlose telefonische Erstberatung (keine Rechtsberatung) beim fremdverschuldeten Unfall (Gegner ist schuld) durch unsere Kfz-Gutachter zu Themen wie z.B.:

  • Schaden an Ihrem verunfallten Fahrzeug
  • Ablauf nach einem Unfall
  • Unfallgutachten bzw. Kfz-Gutachten
  • Rechtsanwalt erforderlich oder nicht
  • Auf das Schreiben der Polizei warten oder selbst aktiv werden
  • Was ist eine VU Nr.?
  • Kostenvoranschlag oder doch besser ein Unfall-Gutachten?
  • Wertminderung
  • Thema Kosten, welche Kosten entstehen und wer diese zu zahlen hat
  • Unfallersatzwagen
  • Verkehrssicherheit des verunfallten Kfz
  • Reparaturdauer
  • Nutzungsausfall
  • Technik
  • Körperschäden durch den Unfall
  • Potentielle Schäden am Akku Ihres Elektroautos & Plug-In-Hybrid
  • Erklärung: Totalschaden • Reparaturfall • Notreparatur
  • Muss der Schaden bei der eigenen Versicherung gemeldet werden
  • Was bedeutet Teilschuld bzw. Quote aus technischer Sicht
  • uvm.

Egal ob der Kfz-Unfall in Deutschland oder im Ausland passiert ist: Sie sollten zwar schnell aber nicht überhastet handeln. Vermeiden Sie Fehler, verschenken Sie kein Geld. Reduzieren Sie Ihren persönlichen zeitlichen Aufwand auf ein Minimum. Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall noch verkehrssicher? Ist es fahrfähig? Dürfen Sie damit weiterfahren? Hat die Batterie (Akku) von Ihrem Elektroauto durch den Unfall Schaden genommen? Wir beantworten Ihnen diese Fragen.

Nach dem Unfall gleich die Zentrale der bundesweit tätigen, neutralen & unabhängigen Kfz-Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG anrufen unter der Tel. 069-9541 0180 oder Email an info@unfallgutachten24.de schicken oder auf WhatsApp schreiben 0177-9121341

• UNSERE EMPFEHLUNG:

Nicht die gegnerische Kfz-Versicherung anrufen. Der Erstkontakt ist entscheidend und dieser sollte stets der neutrale Kfz-Gutachter sein. Die eigene Kfz-Versicherung brauchen Sie auch nicht anrufen, weil der Unfall-Schaden nicht durch Sie sondern durch das gegnerisches Fahrzeug verschuldet wurde. Der Anruf bei Ihrer eigenen Kfz-Versicherung wäre Zeitverschwendung. Sie brauchen diese Zeit für wichtigere Dinge.

• ELEKTROAUTO UNFALL-BATTERIE-TEST:

Nach einem Unfall mit dem Elektroauto & Plug-In-Hybrid sollte auch die Batterie (der Akku) auf Defekte analysiert werden. Hierzu wenden wir unseren herstellerunabhängigen Batterie-Kurztest zur Überprüfung der Batterie an (SoH Batterie Test).

Unsere Kfz-Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG ist bundesweit tätig und empfiehlt:

• SOFORT nach dem Kfz-Unfall:

Als erstes mit einem qualifizierten Kfz-Gutachter (Ingenieur/ Meister mit langjähriger Erfahrung) Ihres Vertrauens sprechen. Dieser verschafft sich schnell ein Bild Ihrer Unfall-Situation und sichert Ihnen die Beweise an Ihrem verunfallten Fahrzeug durch die sog. Schadenaufnahme (siehe Beispiel-Bild, TESLA auf der Hebebühne im Prüfzentrum Frankfurt). Damit kann der Kfz-Gutachter das Unfallgutachten erstellen, das für die Schadenregulierung durch die gegnerische Kfz-Versicherung erforderlich ist. Oder ein Kurzgutachten, wenn der Schaden kleiner als €1.000 ist, was Sie als Laie wahrscheinlich nicht abschätzen können. Ein Kostenvoranschlag hat für Geschädigte Nachteile und somit für die gegnerische Kfz-Versicherung Vorteile. Selbst wenn der Schaden unter €1.000 liegt, gibt es in ganz bestimmen Fällen sehr wohl die Möglichkeit ein Gutachten zu erstellen. Lassen Sie den seriösen Kfz-Sachverständigen entscheiden, ob es ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag wird.

• Wichtig zu wissen:

RECHTSANWALT einschalten (kostenfrei für Geschädigte)

Wenn Ihnen der Kfz-Gutachter empfiehlt für die Schadenregulierung einen Anwalt einzuschalten, dann macht er das nicht aus Spass, sondern aus jahrelanger Erfahrung als Kfz-Sachverständiger. Der Anwalt erledigt für Sie die Schadenregulierung mit der gegnerischen Kfz-Versicherung. Damit sind Sie auf Augenhöhe mit der gegnerischen Kfz-Versicherung, die Ihren Unfallschaden zu zahlen hat. Die Kfz-Versicherungen haben bundesweit viele Anwälte, Sie jedoch kennen sich mit Schadenregulierung wahrscheinlich nicht aus. Abgesehen davon erspart Ihnen der Rechtsanwalt Zeit und möglichen Ärger mit der gegnerischen Kfz-Versicherung. Sie müssen keinen mehrseitigen Unfallfragebogen der Kfz-Versicherung ausfüllen, auch keine Skizze machen usw. Auf Rückfragen der Versicherung sowie auf deren Prüfbericht antwortet Ihr Rechtsanwalt, nicht Sie. Zu jedem Gutachten gibt es einen Prüfbericht der Versicherung. Mit diesem Prüfbericht erklärt die Versicherung die Kürzung Ihres Schadens. Sie werden sicherlich nicht in der Lage sein diesen Prüfbericht zu verstehen, müssten aber reagieren, wenn Sie die Kürzung nicht akzeptieren möchten. Daher lautet die Empfehlung: Stets einen Profi für die Schadenregulierung zu beauftragen. Das ist der erfahrene Anwalt für Verkehrsrecht.

• Die Kosten des Rechtsanwalts sind von der gegnerischen Kfz-Versicherung zu zahlen, wenn Sie nicht schuld am Unfall sind. Bei der Schadenregulierung nach einem fremdverschuldeten Unfall fallen in der Regel Anwaltsgebühren an, die sich nach dem Gegenstandswert richten. Der Gegenstandswert entspricht normalerweise der Höhe des Schadens, den Sie geltend machen möchten. Diese Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zahlt die gegnerische Versicherung.

• STIFTUNG WARENTEST schreibt im Artikel „Schadenabwicklung nach Autounfall“ vom 01.02.22: „Regeln Sie nicht alles selbst. Gehen Sie auch beim Blechschaden besser zum Rechtsanwalt. Trifft Sie keine Schuld, muss der gegnerische Versicherer das Honorar zahlen. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.“

Die UNFALLGUTACHTEN24 AG ist bundesweit tätig. Bei uns bekommen Sie Ihr Unfallgutachten schnell und mit der erforderlichen Kompetenz. Wir sind zuverlässig und neutral.

• FAZIT

Sie entscheiden, nicht die Versicherung! Alles andere wäre gelogen.

Geschädigte haben die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen, da der Unfallschaden fremdverschuldet ist. Sollte die gegnerische Versicherung etwas anderes behaupten, ist das gelogen. Sie können es selbst ganz einfach feststellen und zwar: Die gegnerische Versicherung soll Ihnen schriftlich bestätigen, dass Sie nicht die freie Wahl des Kfz-Gutachters haben! Dieses Schreiben werden Sie nicht erhalten.

• BUNDESWEIT für Sie im Einsatz: Unsere Kfz-Gutachter sind deutschlandweit tätig und kommen auch zu Ihnen. Garantiert Ingenieur & Meister unabhängig objektiv zuverlässig neutral mit langjähriger Erfahrung wir arbeiten nicht für Kfz-Versicherungen. Schnell und unkompliziert.

Wir decken das gesamte Gutachen-Spektrum ab und zwar alle Marken und alle Modelle:

PKW • SUV • LKW • Sportwagen • Exoten • Wohnwagen • Anhänger • Wohnmobil • Caravaning • Transporter • Motorrad • Imbisswagen • E-Scooter und natürlich alle Elektro-Fahrzeuge • Plug-In-Hybride • Mild-Hybride • Oldtimer uvm.

• ELEKTROAUTO GUTACHTEN

Hat Ihre Antriebs-Batterie (der Akku) nach dem Unfall Schaden genommen? Gibt es Funktionsstörungen oder Defekte, die Sie als Fahrer nicht wahrnehmen können, wir als Sachverständige jedoch mit unserer funktionalen Batterieüberprüfung analysieren können? Bei Elektroautos und Plug-In-Hybriden führen wir den Elektroauto-Batterie-Test zusätzlich zur Schadenaufnahme durch. Damit können wir feststellen, ob die Batterie durch den Unfall Schaden genommen hat. Den Test führen wir bei Elektroautos und Plug-In-Hybriden durch, nicht bei Mild-Hybriden.

• UNFALLGUTACHTEN FÜR OLDTIMER & YOUNGTIMER

Besonders wichtig beim verunfallten Oldtimer ist der Wiederbeschaffungswert des Oldtimers, d.h. der Wert des Oldtimers einen Tag vor dem Unfall. Wir sind CLASSIC-ANALYTICS Partner und ermitteln den aktuellen Wert beim Oldtimer mit Classic-Analytics, damit der Wiederbeschaffungswert auch dem tatsächlichen Wert des Oldtimers entspricht. Das ist zwar aufwendig aber aus unserer Sicht zwingend erforderlich, damit der Geschädigte keine Nachteile durch den Unfall hat.

UNFALLGUTACHTEN FÜR EXOTEN FAHRZEUGE

Für Exoten Autos erstellen wir Ihr Unfallgutachten nach einem fremdverschuldeten Unfall gemäß der Herstellervorgaben.

UNFALLGUTACHTEN FÜR SPORTWAGEN

Für Sportwagen erstellen wir Ihr Unfallgutachten nach einem fremdverschuldeten Unfall gemäß der Herstellervorgaben.

UNFALLGUTACHTEN oder KOSTENVORANSCHLAG

Diese Entscheidung sollte der Kfz-Gutachter für Sie treffen, nicht Sie. Ein Kfz-Gutachten und ein Kostenvoranschlag sind zwei unterschiedliche Dokumente, die in verschiedenen Situationen verwendet werden.

Ein Kfz-Gutachten wird in der Regel nach einem Unfall von einem Kfz-Sachverständigen erstellt, um den Schaden an einem Fahrzeug zu dokumentieren. Es enthält eine detaillierte Beschreibung des Unfalls, eine Aufstellung der beschädigten Teile und deren Reparaturkosten sowie eine Einschätzung der voraussichtlichen Reparaturdauer, der Wertminderung uws. Ein Kfz-Gutachten dient dazu, den Schaden beim Verursacher oder bei der Versicherung geltend zu machen und dient als Nachweis für den entstandenen Schaden.

Ein Kostenvoranschlag ist hingegen eine einfache Kalkulation der zu erwartenden Kosten für eine Reparatur oder Instandsetzung eines Fahrzeugs. Der Kostenvoranschlag wird meist von einer Werkstatt erstellt und gibt dem Kunden eine Übersicht über die zu erwartenden Reparaturkosten. Ein Kostenvoranschlag dient dazu, dem Kunden eine Vorstellung über die zu erwartenden Kosten zu geben, bevor er den Reparaturauftrag erteilt. In der Regel ist ein Kostenvoranschlag deutlich günstiger als ein Gutachten, während ein Kfz-Gutachten mit höheren Kosten verbunden ist, die vom Verursacher oder dessen Versicherung getragen werden müssen. Die bei einem Kfz-Unfall wichtige Beweissicherung ist nur mit einem Unfallgutachten sichergestellt, nicht mit einem Kostenvoranschlag.

Angenommen, Sie haben nur einen Kostenvoranschlag eingeholt und das verunfallte Auto bereits repariert, haben Sie im Nachhinein keine Beweissicherung, wenn die gegnerische Versicherung urplötzlich behauptet, Sie hätten eine Teilschuld am Unfall. Auch das Argument,  die gegn. Versicherung hätte Ihnen emfpfohlen nur einen Kostenvoranschlag einzuholen und Sie hätten alles richtig gemacht, löst sich in Luft auf.

HEBEBÜHNE BEI FRONTSCHADEN & HECKSCHADEN ERFORDERLICH

Bei einem Kfz-Unfall mit Front- oder Heckschaden sollte das Fahrzeug unbedingt von einem Kfz-Gutachter besichtigt werden. Eine solche Besichtigung sollte mittels einer Hebebühne durchgeführt werden, um eine vollständige Untersuchung des Fahrzeugs zu ermöglichen. Eine genaue Schadensfeststellung durch einen qualifizierten Kfz-Gutachter ist wichtig, um eine korrekte Schadensbeurteilung durchführen zu können und somit eine schnelle und faire Schadensregulierung zu gewährleisten. Sie haben die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen. Suchen Sie also einen unabhängigen Kfz-Gutachter, der über eine Hebebühne verfügt. Sonst kann die Begutachtung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, was letztendlich potentiell zu Verzögerungen bei der Schaden-Regulierung und ggf. auch zu Nachbesichtigungsforderungen der gegnerischen Versicherung führt.

Tel. 069-95410180 - Kostenlose telefonische Erstberatung beim fremdverschuldeten Kfz-Unfall zum Schaden an Deinem Fahrzeug, zum grundsätzlichen Ablauf nach einem Kfz-Unfall, zur Technik, zur Verkehrssicherheit usw. (keine Rechtsberatung):

Mo.-Fr. 8-21 Uhr / Sa. 11-20 Uhr / So. 12-19 Uhr

Email: info@unfallgutachten24.de

WhatsApp: Schreib uns auf WhatsApp 01779121341

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