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Kürzung von Sachverständigenhonorar durch Versicherungen, Versicherung kürzt Rechnung

Damit ist jetzt Schluss! Du bist freier, unabhängiger Kfz Sachverständiger und die Kfz-Versicherungen kürzen Deine Gutachter-Rechnung? Du bist kein Kooperations-Sachverständiger von Kfz-Versicherungen und akzeptierst diese Kürzungen nicht. Dann solltest Du weiterlesen.

Wir, die unabhängige Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG, haben auch für die Kürzung von Sachverständigenrechnungen eine Lösung. Zunächst solltest Du Dir unser Konzept durchlesen, ob Du ggf. Kooperationspartner unserer neutralen Kfz-Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG werden möchtest. Du hast zusammen mit uns garantiert mehr Umsatz als ohne uns, wenn Du die strengen Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllst. Deine Qualifikation sollte sein: Ingenieur oder Meister. Du bleibst weiterhin selbständig und erstellst eigene Rechnung, wir sind nur im Hintergrund tätig. Die restlichen Voraussetzungen kannst Du an anderer Stelle lesen oder direkt den Vorstand der UNFALLGUTACHTEN24 AG kontaktieren unter info@unfallgutachten24.de. Zurück zu den Rechnungs-Kürzungen, Dein eigentliches Problem, warum wir diesen Artikel schreiben.

Du bist Kfz Sachverständiger und die Versicherungen haben Deine Rechnungen gekürzt (kein Kasko, nur fremdverschuldete Unfälle). Liegt der Schadentag vor dem 01.01.2019, also in 2018 oder älter, hast Du leider Pech gehabt. Deine Forderung ist verjährt, die Kfz-Versicherung hat gewonnen. Du ärgerst Dich, aber es ist leider so. Lerne daraus, schau nach vorne und mach es in Zukunft besser. Wir zeigen Dir wie das geht. Der Vorstand der UNFALLGUTACHTEN24 AG war schon zweimal beim BGH. Wenn also ein Kfz Sachverständiger sich mit dem Thema Sachverständigenhonorar und Klagen sehr gut auskennt, dann kann zumindest er das von sich behaupten.

Liegt der Schadentag Deines Kunden nach dem 01.01.2019 also in 2020, 2021, 2020 oder auch 2022, bekommst Du die fehlende Differenz (Kürzung) zurück, weil Deine Forderung noch nicht verjährt ist. Einige Voraussetzungen müssen auch noch erfüllt sein, später hierzu mehr. Es gibt mehrere Möglichkeiten gegen die Kürzung der Gutachten Rechnung vorzugehen. Du kannst selbst gegen die Kfz-Versicherung klagen (Risiko, Kosten, Zeitaufwand usw.) oder Dein Kunde klagt oder . . . unsere Methode.

Wir möchten Dir unsere simple Methode aufzeigen, die für die Kooperationspartner der Sachverständigenorganisation UNFALLGUTACHTEN24 AG gilt.

Der Vorstand der UNFALLGUTACHTEN24 AG ist einer von wenigen Sachverständigen in Deutschland zum Tenor Kfz Sachverständigenhonorar, d.h. bei Klagen von Kfz Sachverständigen oder Geschädigten um Sachverständigenhonorar erstellt er das Parteigutachten für das Gericht. Wir haben also geballte Kompetenz auf unserer Seite zum Thema Rechnung des Kfz Sachverständigen.

UNSERE METHODE: Wir haben nichts zu verschenken, natürlich verklagen auch wir die Kfz-Versicherungen auf Zahlung des Resthonorars, wir klopfen nicht freundlich an und bitten um Zahlung. Klagen ist nicht gleich klagen. Die Methode ist entscheidend und die Voraussetzungen müssen vorliegen bzw. jetzt geschaffen werden für zukünftige Fälle. Die Grundlage jeder Klage ist die richtige Sicherungsabtretung...

KONTAKT: Schick deine Email an info@unfallgutachten24.de und Herr Dipl.-Ing. Kotsikas, der Vorstand der UNFALLGUTACHTEN24 AG wird Dich kontaktieren und Dir alles erklären. Nur Emails mit vollständigen Kontaktdaten werden bearbeitet, wir haben nicht die Zeit Rückfragen nach Mobilnummern oder Anschrift zu stellen, vielen Dank!

Bleibt alle gesund!

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