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Vorsicht vor unbrauchbaren Unfallgutachten!

Kfz-Gutachter darf sich jeder nennen in Deutschland: Die unsichtbare Gefahr für Unfall-Geschädigte – Warum Sie aufpassen sollten!

Ein falscher Gutachter – tausende Euro Verlust

Ein Kfz-Unfall ist ärgerlich genug – doch was, wenn der Kfz-Gutachter, der Ihren Schaden bewerten soll, unqualifiziert ist? Viele Geschädigte vertrauen darauf, dass jeder Kfz-Gutachter kompetent, neutral, seriös sowie ausgebildet und qualifiziert ist – einfach, weil man das erwartet.

Die Realität sieht jedoch anders aus: In Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Kfz-Gutachter“ bzw. „Kfz-Sachverständiger“ rechtlich nicht geschützt.

Was kaum bekannt ist:
„Kfz-Gutachter“ ist kein Ausbildungsberuf. Jede Person darf sich so nennen – unabhängig von Qualifikation, Ausbildung oder beruflichem Hintergrund. Im Gegensatz zu reglementierten Berufen existieren im Gutachterwesen keine verbindlichen Zugangsvoraussetzungen.

Deutschland ist daher voller „Kfz-Gutachter“, die weder eine Qualifikation als Ingenieur noch als Kfz-Meister besitzen. Unfallgeschädigte gehen dennoch ganz selbstverständlich davon aus, dass ein Kfz-Gutachter über eine geregelte Ausbildung oder eine staatliche Zulassung verfügen muss. Diese Annahme ist nachvollziehbar – aber falsch.

Bei Ärzten oder Ingenieuren ist klar: Ohne abgeschlossenes Studium keine Berufsausübung.
Bei Rechtsanwälten weiß jeder, dass Studium und Staatsexamen Voraussetzung sind.

Die Folgen können gravierend sein: Unqualifizierte Gutachten können zu falschen Schadenbewertungen und erheblichen finanziellen Nachteilen für Unfallgeschädigte führen.
Diese fehlende Regulierung stellt somit eine oft unsichtbare Gefahr für Unfallgeschädigte dar.

Die Zahl der Kfz-Gutachter ist in den letzten Jahren stark gestiegen – von etwa 80.000 vor der Corona-Zeit auf über 140.000 im Jahr 2025. Mittlerweile hat wahrscheinlich jeder einen Kfz-Gutachter in seiner Nachbarschaft, der höchstwahrscheinlich nebenberuflich als Kfz-Gutachter Unfallgutachten erstellt.

VDI-Richtlinie MT 5900 – Der neue Qualitätsstandard für Kfz-Gutachter

Um genau diesen Missstand zu beheben, hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) die neue Richtlinie MT 5900 eingeführt, die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie legt klare Anforderungen an Kfz-Gutachter fest, darunter:

  • Fachliche Mindestqualifikation
    Ein Kfz-Gutachter muss über eine fundierte Ausbildung (Ingenieur oder Meister) sowie über nachgewiesene Erfahrung in der Schadenbewertung verfügen.
  • Verpflichtende technische Standards
    Ein Gutachten muss nachvollziehbar, detailliert und gerichtsfest erstellt werden gemäß anerkannter Richtlinien für Gutachten und höchstrichterlicher Rechtsprechung.
  • Objektivität – Neutralität – Integrität
    Gutachter müssen unabhängig arbeiten und dürfen keine gemeinsamen Interessen mit Versicherungen oder Werkstätten verfolgen.
  • Zertifizierung
    Zum Beispiel durch eine neutrale Sachverständigenorganisation.

Die erschreckende Wahrheit ist: Viele „selbsternannte“ Gutachter erfüllen diese Kriterien nicht.

Die gefährlichen Folgen eines unqualifizierten Gutachters

Ein schlechter Gutachter kann den Geschädigten tausende Euro kosten. Ist das Unfallgutachten fehlerhaft, kann es passieren, dass:

  • die Versicherung die Auszahlung verweigert oder den Schaden herunterrechnet – man erhält deutlich weniger Geld, als einem zusteht
  • versteckte, aber auch augenscheinlich erkennbare Schäden nicht erfasst werden – später auftretende Mängel bleiben unreguliert und die Reparaturen müssen aus eigener Tasche bezahlt werden
  • das Gutachten vor Gericht nicht anerkannt wird – kommt es zu einem Rechtsstreit, fehlt die Grundlage zur Durchsetzung der Ansprüche.

Viele Geschädigte bemerken den Fehler erst, wenn es zu spät ist – und dann gibt es kein Zurück mehr.

Dabei gilt:

  • Der Geschädigte hat die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen.
  • Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Warum also nicht den bestmöglich qualifizierten Kfz-Sachverständigen wählen?

Bei einer Operation verlangt jeder den Chefarzt.
Beim Unfallgutachten – das oft über mehrere Tausend Euro entscheidet – sollte der Anspruch an Qualifikation und Erfahrung nicht geringer sein.

 

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